Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Entgeltordnung für die Nutzung des Stadions am Wasserturm. Erläuterungen:
Zum 1. Januar 2003 ist die neue Entgeltordnung für die Nutzung von Turnhallen in Kraft getreten. Wegen der erheblichen Unterschiede zu Turnhallen wurde für das Stadion eine gesonderte Entgeltordnung erarbeitet.
Das Stadion am Wasserturm wurde nach dem Außerkrafttreten der Sportanlagen-, Nutzungs-, Vergabe- und Entgeltordnung aus dem Jahre 1996 durch das Fachamt nach den bis dahin geltenden Grundsätzen weiter vergeben. Allerdings gab es in den letzten Jahren erhebliche Änderungen in der Nutzung, die durch gesonderte Verträge geregelt wurden, weil die alte Sportanlagen-, Nutzungs -, Vergabe- und Entgeltordnung entsprechende Regelungen nicht hatte.
Es waren keine Besonderheiten berücksichtigt, wie sie z. B. durch die Nutzung der Stadionbaracke entstanden sind. Hier haben die Vereine seit dem vergangenen Jahr Mietverträge für die Nutzung der Räume in der Stadionbaracke abgeschlossen, auf deren Grundlage die Stadt die Betriebskosten entsprechend der m² der genutzten Räume von den Vereinen erhält.
Da die Stadt für die Pflege und Erhaltung des Stadions und seiner Anlagen nur noch einen minimalen Aufwand betreiben kann ist die gesamte Anlage in einem Zustand, der eine Nutzung gerade noch zulässt. Von den Vereinen wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten mitgeholfen die Anlagen zu erhalten und zu verbessern.
Unter Berücksichtigung dieser Tatsache und dem Neuabschluss von Mietverträgen für die Nutzung der Räume in der Stadionbaracke, werden für die ortsansässigen Sportvereine die in der Entgeltordnung vorgesehen Entgelte vorgeschlagen.
Die Nutzung des Beratungsraumes in der Stadionbaracke ist erstmals geregelt.
Unter Punkt 5 sind die gesonderten Verträge aufgeführt, die neben der Entgeltordnung weiterbestehen.
Anlagen:
Entgeltordnung
für die Nutzung des Stadions am Wasserturm
1. Entgelthöhe
Für die Nutzung des Stadions und seiner Nebeneinrichtungen werden durch die Stadt Forst (Lausitz) folgende Entgelte erhoben:
1.1 Training, Turniere und andere Sportveranstaltungen für Kinder und Jugendliche (bis 19 Jahre) 1.1.1 eingetragene ortsansässige Vereine bzw. Freizeitsportgruppen, frei 1.1.2. nicht in der Stadt ansässige eingetragene Vereinen oder Freizeitgruppen 3,00 Euro pro Tag
1.2 Training, Turniere und andere Sportveranstaltungen für Erwachsene 1.2.1 ortsansässige eingetragene gemeinnützige Sportvereine Training: 3,00 Euro pro Tag Turniere: 5,00 Euro pro Tag
1.2.2 nicht in der Stadt ansässige eingetragene Sportvereine 10,00 Euro bis 4 Stunden20,00 Euro Tagespauschale (über 4 Stunden bis 12 Stunden)
1.2.3 Firmen, Institutionen und sonstige Nutzer 10,00 Euro bis 4 Stunden 50,00 Euro Tagespauschale (über 4 Stunden bis 12 Stunden)
1.3 Nutzung des Beratungsraumes 2,00 Euro pro Stunde (bis 4 Stunden) 10,00 Euro Tagespauschale (über 4 Stunden bis 12 Stunden)
2. Entgeltbefreiung
Von den vorstehenden Bestimmungen dieser Entgeltordnung kann die Stadt Forst (Lausitz), soweit es mit öffentlich-rechtlichen Interessen vereinbar ist, auf Antrag aus einem wichtigen Grund Ausnahmen zulassen. Der Antrag ist an den Bürgermeister zu stellen.
3. Zahlungsmodus
3.1. Die Nutzungsgebühr wird für den Zeitraum erhoben, in dem die Sportanlage genutzt wird.
Die Rechnungslegung erfolgt im Juli für die Monate Januar bis Juni und im Januar für die Monate Juli bis Dezember. Die Rechnung ist zahlbar bis 14 Tage nach Erhalt.
3.2. Die Entgelte für einmalige bzw. kurzfristige Nutzungen sind nach Beendigung bis zum 5. Werktag des Folgemonats zu entrichten.
4. Sonstige Regelungen
4.1 Entrichten Nutzer trotz Mahnung ihre Gebühren nicht bis zum Ende des I. bzw. III. Quartals, kann die Stadt Forst (Lausitz) die weitere Nutzung der Sportanlagen schriftlich kündigen.
4.2 Abmeldungen sind sofort, d. h. zeitnah mit der Beendigung, beim Fachamt/Stadionwart der Stadt Forst (Lausitz) vorzunehmen. Innerhalb der Nutzungszeit ausfallende Termine sind dem Fachamt/Stadionwart der Stadt Forst (Lausitz) mindestens telefonisch anzuzeigen. Andernfalls kann die Stadt die vertraglich vereinbarten Zeiten in Rechnung stellen.
5. Besondere Verträge
5.1 Die Nutzungsrechte des Gymnasiums "Friedrich-Ludwig-Jahn" sind in einer gesonderten Vereinbarung mit dem Landkreis Spree-Neiße vom 4. Februar 1998 geregelt. Die Vereinbarung gilt weiter.
5.2 Einzelne Räume der Stadion-Baracke sind an Sportvereine vermietet. Dazu wurden Mietverträge mit dem Fußballkreis Niederlausitz im Fußball-LV Brandenburg e. V., dem LTSV Forst (L.) 1990 e. V., dem ESV Forst (L.) 1990 e. V., dem Forster Schachclub 95 e. V., dem DLRG Stadtverband Forst (L.) e. V. und dem PSV 1893 Forst e. V. abgeschlossen. Die Mietverträge gelten weiter.
6. In-Kraft-Treten
Die Entgeltordnung tritt am 1. Oktober 2003 in Kraft.
Forst (Lausitz), den
Dr. Gerhard Reinfeld Hauptamtlicher Bürgermeister
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