Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die "Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Fördermitteln an gemeinnützige Kulturvereine". Erläuterungen:
Zur Zeit erfolgt eine Förderung nach der “Richtlinie zur Förderung kulturtragender Vereine und Gruppen in der Stadt Forst (Lausitz)” vom 13. Juni 1997 (siehe Anlage).
Lt. dieser Richtlinie wird eine “Pauschalförderung” vergeben, d. h. bei der Antragstellung ist nicht anzugeben, wofür die Fördermittel benötigt werden. Des Weiteren ist dort festgelegt, dass kein Verwendungsnachweis zu erbringen ist.
Diese Verfahrensweise steht im Gegensatz zu allen anderen Förderrichtlinien (Jugend-, Sport- und Sozialförderung) und stellt damit eine Ungleichbehandlung der Vereine dar. Außerdem ist es der Stadt Forst (Lausitz) nicht möglich festzustellen, wofür die Fördermittel verwendet wurden.
Mit der neuen Richtlinie soll eine Gleichbehandlung erreicht und sichergestellt werden, dass die Fördermittel für sinnvolle Projekte zur Bereicherung des kulturellen Lebens unserer Stadt eingesetzt werden.
Anlagen:
R I C H T L I N I E
der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Fördermitteln an gemeinnützige Kulturvereine
1 Zuwendungszweck
(1) Die Stadt Forst (Lausitz) fördert die Kulturarbeit durch die Bewilligung von Zuweisungen nach Maßgabe dieser Richtlinie.
(2) Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuweisung/Förderung besteht nicht. Die Stadt Forst (Lausitz) entscheidet als Bewilligungsbehörde aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand, Art, Umfang und Höhe der Förderung
(1) Förderbar sind Projekte auf dem Gebiet der Kultur, die an die Interessen der Menschen anknüpfen, von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, zu gesellschaftlicher Mitverantwortung sowie eigenem Engagement anregen. Die Förderung erfolgt nach dem Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe.
(2) Über Ausnahmen entscheidet der zuständige Fachausschuss der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) durch Einzelfallprüfung.
(3) Die Förderung ist als Fehlbedarfsförderung auf der Grundlage eines Kosten- und Finanzierungsplanes möglich.
(4) Die Förderung beträgt nicht mehr als 75 v. H. der Gesamtkosten der Maßnahme, darf jedoch den Gesamtbetrag von 800,00 Euro je Antragsteller und Jahr nicht überschreiten.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine
§ aus deren Satzungszweck hervorgeht, dass sie sich im Kulturbereich engagieren und § die ihren Sitz in der Stadt Forst (Lausitz) haben.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
(1) Antragstellung
(3) Entscheidungsbefugnis
(4) Mittelanforderung
(5) Verwendungsnachweis
(6) Widerruf des Zuwendungsbescheides
§ Fördermittel nicht entsprechend der Bewilligung verwendet wurden § mit Fördermitteln erworbene Gegenstände ohne Genehmigung der Stadt Forst (Lausitz) veräußert wurden § Auflagen des Zuwendungsbescheides nicht beachtet wurden § Projektträger aus anderen Quellen eine Förderung (auch durch Sponsoren) erhalten und die verschweigen § Projektträger Einnahmen aus dem Projekt erzielen und diese bei der Nachweisführung verschweigen § der Verwendungsnachweis nicht zum Abgabetermin vorliegt.
5 Inkrafttreten/Außerkrafttreten
(1) Diese Richtlinie tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Richtlinie zur Förderung kulturtragender Vereine und Gruppen in der Stadt Forst (Lausitz) vom 13. Juni 1997 außer Kraft.
Forst (Lausitz), den ______________________
Dr. Gerhard Reinfeld Hauptamtlicher Bürgermeister
Stadt Forst (Lausitz) Eingangsstempel: Schul-, Sport- und Kulturamt, Soziales Promenade 9 03149 Forst
Förderantrag für Maßnahmen zur Vergabe von Zuweisungen an gemeinnützige Kulturvereine
Zuwendungsempfänger: Forst (Lausitz), ___________________ (bitte eintragen: Name, Anschrift, Ansprechtpartner(in), Tel.-Nr.
Stadt Forst (Lausitz) Schul-, Sport- und Kulturamt, Soziales Promenade 9
03149 Forst
Mittelanforderung und Einverständniserklärung gemäß Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Zuweisungen an gemeinnützige Kulturvereine Zuwendungsbescheid vom: __________________ Aktenzeichen: __________________
Ich erkläre mich mit den Bestimmungen des Zuwendungsbescheides einverstanden und verzichte auf das Einlegen von Rechtsmitteln.
________________________________ _________________________________ (Ort, Datum) (rechtsverbindliche Unterschrift)
Zuwendungsempfänger: Forst (Lausitz), ___________________ (bitte eintragen: Name, Anschrift, Ansprechpartner(in), Tel.-Nr.
Stadt Forst (Lausitz) Schul-, Sport- und Kulturamt, Soziales Promenade 9
03149 Forst
Verwendungsnachweis zum Zuwendungsbescheid Nr. AKS/KU/_____/20___vom_________ Förderung in Höhe von _______________ Euro
_____________________________ ________________________________ (Ort, Datum) (rechtsverbindliche Unterschrift)
[1]* Sollte der Platz nicht ausreichen, bitte gesondertes Blatt als Anlage beifügen! [3]* Sollte der Platz nicht ausreichen, bitte gesondertes Blatt als Anlage beifügen! |
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