Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/1028/2003  

 
 
Betreff: Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Zuweisungen an gemeinnützige Kulturvereine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Simone Porczio
Federführend:Schul-, Sport-, und Kulturamt, Soziales Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Soziales Vorberatung
01.09.2003 
36. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Soziales ungeändert beschlossen   
Finanzausschuß Vorberatung
08.09.2003 
37. Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt- und Petitionsausschuß Vorberatung
10.09.2003 
37. Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
26.09.2003 
27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die "Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Fördermitteln an gemeinnützige Kulturvereine".


Erläuterungen:

 

Zur Zeit erfolgt eine Förderung nach der “Richtlinie zur Förderung kulturtragender Vereine und Gruppen in der Stadt Forst (Lausitz)” vom 13. Juni 1997 (siehe Anlage).

 

Lt. dieser Richtlinie wird eine “Pauschalförderung” vergeben, d. h. bei der Antragstellung ist nicht anzugeben, wofür die Fördermittel benötigt werden. Des Weiteren ist dort festgelegt, dass kein Verwendungsnachweis zu erbringen ist.

 

Diese Verfahrensweise steht im Gegensatz zu allen anderen Förderrichtlinien (Jugend-, Sport- und Sozialförderung) und stellt damit eine Ungleichbehandlung der Vereine dar. Außerdem ist es der Stadt Forst (Lausitz) nicht möglich festzustellen, wofür die Fördermittel verwendet wurden.

 

Mit der neuen Richtlinie soll eine Gleichbehandlung erreicht und sichergestellt werden, dass die Fördermittel für sinnvolle Projekte zur Bereicherung des kulturellen Lebens unserer Stadt eingesetzt werden.

 

 


Anlagen:

 

R I C H T L I N I E

 

 

der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Fördermitteln an

gemeinnützige Kulturvereine

 

 

 

1 Zuwendungszweck

 

(1) Die Stadt Forst (Lausitz) fördert die Kulturarbeit durch die Bewilligung von Zuweisungen nach Maßgabe dieser Richtlinie.

 

(2) Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuweisung/Förderung besteht nicht. Die Stadt Forst (Lausitz) entscheidet als Bewilligungsbehörde aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

 

 

2 Gegenstand, Art, Umfang und Höhe der Förderung

 

(1) Förderbar sind Projekte auf dem Gebiet der Kultur, die an die Interessen der Menschen anknüpfen, von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, zu gesellschaftlicher Mitverantwortung sowie eigenem Engagement anregen. Die Förderung erfolgt nach dem Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe.

 

(2) Über Ausnahmen entscheidet der zuständige Fachausschuss der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) durch Einzelfallprüfung.

 

(3) Die Förderung ist als Fehlbedarfsförderung auf der Grundlage eines Kosten- und Finanzierungsplanes möglich.

 

(4) Die Förderung beträgt nicht mehr als 75 v. H. der Gesamtkosten der Maßnahme, darf jedoch den Gesamtbetrag von 800,00 Euro je Antragsteller und Jahr nicht überschreiten.

 

 

3 Zuwendungsempfänger

 

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine

 

§         aus deren Satzungszweck hervorgeht, dass sie sich im Kulturbereich engagieren und

§         die ihren Sitz in der Stadt Forst (Lausitz) haben.

 

 

4 Zuwendungsvoraussetzungen

 

(1) Antragstellung
Zur Antragstellung ist das Formblatt (Anlage 1) zu verwenden. Die Antragsberechtigten sind dafür eigenständig verantwortlich.

 


(2) Einreichungsfrist
Fördermittelanträge für das laufende Jahr sind im Schul-, Sport- und Kulturamt, Soziales der Stadt Forst (Lausitz) bis 30. Juni des laufenden Jahres einzureichen.

 

(3) Entscheidungsbefugnis
Förderanträge bis 100,00 Euro werden von der Verwaltung - Schul-, Sport- und Kulturamt, Soziales - entschieden und der Ausschuss für Kultur und Soziales wird davon in Kenntnis gesetzt. Über Förderanträge, die 100,00 Euro überschreiten, entscheidet der Ausschuss für Kultur und Soziales der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz). Dem Antragsteller wird die Entscheidung per Bescheid bekanntgemacht.

 

(4) Mittelanforderung
Zur Mittelanforderung und Abgabe der Einverständniserklärung ist das Formblatt (Anlage 2) der Stadt Forst (Lausitz) zu verwenden.

 

(5) Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis ist durch den Antragsteller spätestens einen Monat nach der Durchführung der Maßnahme bei der Stadt Forst (Lausitz), Schul-, Sport- und Kulturamt, Soziales, einzureichen. Der Verwendungsnachweis hat auf dem Formblatt (Anlage 3) der Stadt Forst (Lausitz) zu erfolgen.

 

(6) Widerruf des Zuwendungsbescheides
Der Zuwendungsbescheid kann widerrufen und die Fördersumme muss in vollem Umfang bzw. teilweise zurückgezahlt werden, wenn

 

§  Fördermittel nicht entsprechend der Bewilligung verwendet wurden

§  mit Fördermitteln erworbene Gegenstände ohne Genehmigung der Stadt Forst (Lausitz) veräußert wurden

§  Auflagen des Zuwendungsbescheides nicht beachtet wurden

§  Projektträger aus anderen Quellen eine Förderung (auch durch Sponsoren) erhalten und die verschweigen

§  Projektträger Einnahmen aus dem Projekt erzielen und diese bei der Nachweisführung verschweigen

§  der Verwendungsnachweis nicht zum Abgabetermin vorliegt.

 

 

5 Inkrafttreten/Außerkrafttreten

 

(1) Diese Richtlinie tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.

 

(2) Gleichzeitig tritt die Richtlinie zur Förderung kulturtragender Vereine und Gruppen in der Stadt Forst (Lausitz) vom 13. Juni 1997 außer Kraft.

 

 

 

 

Forst (Lausitz), den ______________________

 

 

 

 

Dr. Gerhard Reinfeld

Hauptamtlicher Bürgermeister


Anlage 1

 

 

 

Stadt Forst (Lausitz)              Eingangsstempel:

Schul-, Sport- und Kulturamt, Soziales

Promenade 9

03149 Forst

 

 

 

Förderantrag

für Maßnahmen zur Vergabe von Zuweisungen an gemeinnützige Kulturvereine

 

 

 

 

1. Antragstellerin/Antragsteller

 

Träger der Maßnahme:

 

 

Datum:

Anschrift:

 

 

__________________________________

rechtsverbindliche Unterschrift

 

 

2. Leiterin/Leiter der Maßnahme

Name, Vorname:

 

 

Datum:

Anschrift/Telefon:

 

 

__________________________________

rechtsverbindliche Unterschrift

 

 

3. Bezeichnung des Projektes:

 

 

 

 

 

4. Zeit und Ort der Projektdurchführung

Zeitraum der Projektdurchführung

am:

 

von:

bis

Ort der Projektdurchführung

 

 

 

 


5. Vorhabenplan

 

Darstellung der Art und des Umfangs des geplanten Kulturprojektes (Eckpunkte zum Aufbau und Inhalt):*[1]

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6. Kostenplan

Gesamtkosten in Euro:

 

detaillierte Aufstellung der Kosten*[2]

 

Euro

 

Euro

 

Euro

 

Euro

 

Euro

 

Euro

 

Euro

 

Euro

 

Euro

 

Euro

 

Euro

 


7. Finanzierungsplan

Teilnehmerbeitrag an Projekten

 

____________ Teilnehmer(innen) x _____________ Euro

 

 

Euro

Eigenleistung des Trägers der Maßnahme

 

 

Euro

andere Förderungen

 

Euro

 

Euro

 

Euro

 

Euro

sonstige Einnahmen (z. B. von Sponsoren)

 

Euro

 

Euro

 

Euro

 

beantragte Förderung

Euro

 

Gesamteinnahme = Gesamtkosten

Euro

 


Anlage 2

 

Zuwendungsempfänger:              Forst (Lausitz), ___________________

(bitte eintragen: Name, Anschrift,

Ansprechtpartner(in), Tel.-Nr.

 

 

 

 

 

 

Stadt Forst (Lausitz)

Schul-, Sport- und Kulturamt, Soziales

Promenade 9

 

03149 Forst

 

 

 

 

Mittelanforderung und Einverständniserklärung

gemäß Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Zuweisungen an gemeinnützige Kulturvereine

Zuwendungsbescheid vom: __________________ Aktenzeichen: __________________

 

 

Zuwendungsbetrag

Euro

Zweckbindung

gem. Richtlinie und Zuwendungsbescheid

Zuwendungsempfänger

 

Kontonummer

 

Bankleitzahl

 

Kreditinstitut

 

 

 

 

Ich erkläre mich mit den Bestimmungen des Zuwendungsbescheides einverstanden und verzichte auf das Einlegen von Rechtsmitteln.

 

 

 

 

________________________________              _________________________________

(Ort, Datum)              (rechtsverbindliche Unterschrift)

 

 


Anlage 3

 

Zuwendungsempfänger:              Forst (Lausitz), ___________________

(bitte eintragen: Name, Anschrift,

Ansprechpartner(in), Tel.-Nr.

 

 

 

 

 

 

Stadt Forst (Lausitz)

Schul-, Sport- und Kulturamt, Soziales

Promenade 9

 

03149 Forst

 

 

 

 

Verwendungsnachweis zum Zuwendungsbescheid Nr. AKS/KU/_____/20___vom_________

Förderung in Höhe von _______________ Euro

 

 

 

1. Kosten (Originalbelege für die tatsächlichen Kosten sind beizufügen)

 

Detaillierte Aufstellung der Kosten

geplante Kosten in Euro

tatsächliche Kosten in Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt:

 

 

 

 


2. Förderungen

 

Detaillierte Aufstellung

beantragte Förderung

in Euro

bewilligte Förderung

in Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

 

 

 

3. Sonstige Einnahmen (auch Sponsorengelder)

 

Detaillierte Aufstellung der Kosten

geplant in Euro

erhalten in Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

 

 

 

Zurückzuzahlende Minderausgaben

Euro

 

 

4. Sachbericht

(Beschreibung der Durchführung des geförderten Projektes):*[3]

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

_____________________________              ________________________________

(Ort, Datum)              (rechtsverbindliche Unterschrift)

 


[1]* Sollte der Platz nicht ausreichen, bitte gesondertes Blatt als Anlage beifügen!

[2] 

[3]* Sollte der Platz nicht ausreichen, bitte gesondertes Blatt als Anlage beifügen!