Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
Erläuterungen:
Im Zusammenhang mit der Diskussion des Haushaltsentwurfs 2003 wurde auf Anregung von Stadtverordneten die Haushaltsstelle 47000 71810 Seniorenarbeit als eine weitere Untergliederung der Förderung der Wohlfahrtspflege festgelegt.
Die Haushaltsstelle hat für das Jahr 2003 ein Finanzvolumen von 5.000,00 Euro.
Zur Nachvollziehbarkeit der Vergabe von Zuschüssen für die Seniorenarbeit ist eine Vergaberichtlinie erforderlich. Die vorliegende Vergaberichtlinie stellt auf den Grundsatz ab, dass künftig nur noch eine Projektförderung - also keine pauschale Förderung - erfolgen soll.
In der Grundstruktur und bezüglich des Einreichungstermins für Förderanträge fand eine Orientierung an vorhandenen städtischen Förderrichtlinien (z. B. Zuschüsse für soziale Einrichtungen oder Fördermittel für Projekte der Jugendarbeit) statt. Anlagen:
R I C H T L I N I E
der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Zuweisungen an Vereine und Initiativgruppen auf dem Gebiet der Seniorenarbeit
1 Zuwendungszweck
(1) Die Stadt Forst (Lausitz) fördert die Seniorenarbeit durch die Bewilligung von Zuweisungen nach Maßgabe dieser Richtlinie.
(2) Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuweisung/Förderung besteht nicht. Die Stadt Forst (Lausitz) entscheidet als Bewilligungsbehörde aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand, Art, Umfang und Höhe der Förderung
(1) Förderbar sind Projekte auf dem Gebiet der Gesundheitsförderung, Seniorenbildung, Seniorensport und Kultur, die an die Interessen der Menschen anknüpfen, von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, zu gesellschaftlicher Mitverantwortung sowie sozialem Engagement anregen. Die Förderung erfolgt nach dem Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe.
(2) Über Ausnahmen entscheidet der zuständige Fachausschuss der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) durch Einzelfallprüfung.
(3) Die Förderung ist als Fehlbedarfsförderung auf der Grundlage eines Kosten- und Finanzierungsplanes möglich.
(4) Die Förderung beträgt nicht mehr als 75 v. H. der Gesamtkosten der Maßnahme, darf jedoch den Gesamtbetrag von 500,00 Euro je Antragsteller und Jahr nicht überschreiten.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind
§ Vereine mit Wirken auf dem Sektor der Seniorenarbeit § anerkannte freie Träger der Seniorenarbeit § Initiativgruppen der Seniorenarbeit
die ihren Sitz in der Stadt Forst (Lausitz) haben.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
(1) Antragstellung
(3) Entscheidungsbefugnis
(4) Mittelanforderung
(5) Verwendungsnachweis
(6) Widerruf des Zuwendungsbescheides
§ Fördermittel nicht entsprechend der Bewilligung verwendet wurden § mit Fördermitteln erworbene Gegenstände ohne Genehmigung der Stadt Forst (Lausitz) veräußert wurden § Auflagen des Zuwendungsbescheides nicht beachtet wurden § Projektträger aus anderen Quellen eine Förderung (auch durch Sponsoren) erhalten und die verschweigen § Projektträger Einnahmen aus dem Projekt erzielen und diese bei der Nachweisführung verschweigen § der Verwendungsnachweis nicht zum Abgabetermin vorliegt.
5 Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am 1. Oktober 2003 in Kraft.
Forst (Lausitz), den ______________________
Dr. Gerhard Reinfeld Hauptamtlicher Bürgermeister
Stadt Forst (Lausitz) Eingangsstempel: Schul-, Sport- und Kulturamt, Soziales Promenade 9 03149 Forst
Förderantrag für Maßnahmen zur Vergabe von Zuweisungen an Vereine und Initiativgruppen der Stadt Forst (Lausitz) auf dem Gebiet der Seniorenarbeit
Zuwendungsempfänger: Forst (Lausitz), ___________________ (bitte eintragen: Name, Anschrift, Ansprechtpartner(in), Tel.-Nr.
Stadt Forst (Lausitz) Schul-, Sport- und Kulturamt, Soziales Promenade 9
03149 Forst
Mittelanforderung und Einverständniserklärung gemäß Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Zuweisungen an Vereine und Initiativgruppen auf dem Gebiet der Seniorenarbeit Zuwendungsbescheid vom: __________________ Aktenzeichen: __________________
Ich erkläre mich mit den Bestimmungen des Zuwendungsbescheides einverstanden und verzichte auf das Einlegen von Rechtsmitteln.
________________________________ _________________________________ (Ort, Datum) (rechtsverbindliche Unterschrift)
Zuwendungsempfänger: Forst (Lausitz), ___________________ (bitte eintragen: Name, Anschrift, Ansprechtpartner(in), Tel.-Nr.
Stadt Forst (Lausitz) Schul-, Sport- und Kulturamt, Soziales Promenade 9
03149 Forst
Verwendungsnachweis zum Zuwendungsbescheid Nr. AKS/SE ____/20__vom_______ Förderung in Höhe von _______________ Euro
_____________________________ ________________________________ (Ort, Datum) (rechtsverbindliche Unterschrift)
[1]* Sollte der Platz nicht ausreichen, bitte gesondertes Blatt als Anlage beifügen! [3]* Sollte der Platz nicht ausreichen, bitte gesondertes Blatt als Anlage beifügen! |
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