Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/1029/2003  

 
 
Betreff: Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Zuweisungen an Vereine und Initiativgruppen auf dem Gebiet der Seniorenarbeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Dr. Andreas Kaiser
Federführend:Schul-, Sport-, und Kulturamt, Soziales Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Soziales Vorberatung
01.09.2003 
36. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Soziales ungeändert beschlossen   
Finanzausschuß Vorberatung
08.09.2003 
37. Sitzung des Finanzausschusses geändert beschlossen   
Haupt- und Petitionsausschuß Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung

Beschlußvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Richtlinie zur Vergabe von Zuweisungen an Vereine und Initiativgruppen auf dem Gebiet der Seniorenarbeit.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass - abweichend von der Richtlinie - im Jahr 2003 die Einreichungsfrist für Fördermittelanträge bis 31. Oktober verlängert wird.

Erläuterungen:

 

Im Zusammenhang mit der Diskussion des Haushaltsentwurfs 2003 wurde auf Anregung von Stadtverordneten die Haushaltsstelle 47000 71810 Seniorenarbeit als eine weitere Untergliederung der Förderung der Wohlfahrtspflege festgelegt.

 

Die Haushaltsstelle hat für das Jahr 2003 ein Finanzvolumen von 5.000,00 Euro.

 

Zur Nachvollziehbarkeit der Vergabe von Zuschüssen für die Seniorenarbeit ist eine Vergaberichtlinie erforderlich. Die vorliegende Vergaberichtlinie stellt auf den Grundsatz ab, dass künftig nur noch eine Projektförderung - also keine pauschale Förderung - erfolgen soll.

 

In der Grundstruktur und bezüglich des Einreichungstermins für Förderanträge fand eine Orientierung an vorhandenen städtischen Förderrichtlinien (z. B. Zuschüsse für soziale Einrichtungen oder Fördermittel für Projekte der Jugendarbeit) statt.


Anlagen:

 

R I C H T L I N I E

 

 

der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Zuweisungen an Vereine und Initiativgruppen auf dem Gebiet der Seniorenarbeit

 

 

 

1 Zuwendungszweck

 

(1) Die Stadt Forst (Lausitz) fördert die Seniorenarbeit durch die Bewilligung von Zuweisungen nach Maßgabe dieser Richtlinie.

 

(2) Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuweisung/Förderung besteht nicht. Die Stadt Forst (Lausitz) entscheidet als Bewilligungsbehörde aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

 

 

2 Gegenstand, Art, Umfang und Höhe der Förderung

 

(1) Förderbar sind Projekte auf dem Gebiet der Gesundheitsförderung, Seniorenbildung, Seniorensport und Kultur, die an die Interessen der Menschen anknüpfen, von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, zu gesellschaftlicher Mitverantwortung sowie sozialem Engagement anregen. Die Förderung erfolgt nach dem Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe.

 

(2) Über Ausnahmen entscheidet der zuständige Fachausschuss der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) durch Einzelfallprüfung.

 

(3) Die Förderung ist als Fehlbedarfsförderung auf der Grundlage eines Kosten- und Finanzierungsplanes möglich.

 

(4) Die Förderung beträgt nicht mehr als 75 v. H. der Gesamtkosten der Maßnahme, darf jedoch den Gesamtbetrag von 500,00 Euro je Antragsteller und Jahr nicht überschreiten.

 

 

3 Zuwendungsempfänger

 

Antragsberechtigt sind

 

§         Vereine mit Wirken auf dem Sektor der Seniorenarbeit

§         anerkannte freie Träger der Seniorenarbeit

§         Initiativgruppen der Seniorenarbeit

 

die ihren Sitz in der Stadt Forst (Lausitz) haben.

 

 

4 Zuwendungsvoraussetzungen

 

(1) Antragstellung
Zur Antragstellung ist das Formblatt (Anlage 1) zu verwenden. Die Antragsberechtigten sind dafür eigenständig verantwortlich.

 


(2) Einreichungsfrist
Fördermittelanträge für das laufende Jahr sind im Schul-, Sport- und Kulturamt, Soziales der Stadt Forst (Lausitz) bis 30. Juni des laufenden Jahres einzureichen.

 

(3) Entscheidungsbefugnis
Förderanträge bis 100,00 Euro werden von der Verwaltung - Schul-, Sport- und Kulturamt, Soziales - entschieden und der Ausschuss für Kultur und Soziales wird davon in Kenntnis gesetzt. Über Förderanträge, die 100,00 Euro überschreiten, entscheidet der Ausschuss für Kultur und Soziales der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz). Dem Antragsteller wird die Entscheidung per Bescheid bekanntgemacht.

 

(4) Mittelanforderung
Zur Mittelanforderung und Abgabe der Einverständniserklärung ist das Formblatt (Anlage 2) der Stadt Forst (Lausitz) zu verwenden.

 

(5) Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis ist durch den Antragsteller spätestens einen Monat nach der Durchführung der Maßnahme bei der Stadt Forst (Lausitz), Schul-, Sport- und Kulturamt, Soziales, einzureichen. Der Verwendungsnachweis hat auf dem Formblatt (Anlage 3) der Stadt Forst (Lausitz) zu erfolgen.

 

(6) Widerruf des Zuwendungsbescheides
Der Zuwendungsbescheid kann widerrufen und die Fördersumme muss in vollem Umfang bzw. teilweise zurückgezahlt werden, wenn

 

§  Fördermittel nicht entsprechend der Bewilligung verwendet wurden

§  mit Fördermitteln erworbene Gegenstände ohne Genehmigung der Stadt Forst (Lausitz) veräußert wurden

§  Auflagen des Zuwendungsbescheides nicht beachtet wurden

§  Projektträger aus anderen Quellen eine Förderung (auch durch Sponsoren) erhalten und die verschweigen

§  Projektträger Einnahmen aus dem Projekt erzielen und diese bei der Nachweisführung verschweigen

§  der Verwendungsnachweis nicht zum Abgabetermin vorliegt.

 

 

5 Inkrafttreten

 

Diese Richtlinie tritt am 1. Oktober 2003 in Kraft.

 

 

 

 

Forst (Lausitz), den ______________________

 

 

 

 

Dr. Gerhard Reinfeld

Hauptamtlicher Bürgermeister


Anlage 1

 

 

 

Stadt Forst (Lausitz)              Eingangsstempel:

Schul-, Sport- und Kulturamt, Soziales

Promenade 9

03149 Forst

 

 

 

Förderantrag

für Maßnahmen zur Vergabe von Zuweisungen an Vereine und Initiativgruppen der Stadt Forst (Lausitz) auf dem Gebiet der Seniorenarbeit

 

 

 

 

1. Antragstellerin/Antragsteller

 

Träger der Maßnahme:

 

 

Datum:

Anschrift:

 

 

__________________________________

rechtsverbindliche Unterschrift

 

 

2. Leiterin/Leiter der Maßnahme

Name, Vorname:

 

 

Datum:

Anschrift/Telefon:

 

 

__________________________________

rechtsverbindliche Unterschrift

 

 

3. Bezeichnung des Projektes:

 

 

 

 

 

4. Zeit und Ort der Projektdurchführung

Zeitraum der Projektdurchführung

am:

 

von:

bis

Ort der Projektdurchführung

 

 

 

 


5. Vorhabenplan

 

Darstellung der Art und des Umfangs des geplanten Seniorenprojektes (Eckpunkte zum Aufbau und Inhalt):*[1]

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6. Kostenplan

Gesamtkosten in Euro:

 

detaillierte Aufstellung der Kosten*[2]

 

Euro

 

Euro

 

Euro

 

Euro

 

Euro

 

Euro

 

Euro

 

Euro

 

Euro

 

Euro

 

Euro

 


7. Finanzierungsplan

Teilnehmerbeitrag an Projekten

 

____________ Teilnehmer(innen) x _____________ Euro

 

 

Euro

Eigenleistung des Trägers der Maßnahme

 

 

Euro

andere Förderungen

 

Euro

 

Euro

 

Euro

 

Euro

sonstige Einnahmen (z. B. von Sponsoren)

 

Euro

 

Euro

 

Euro

 

beantragte Förderung

Euro

 

Gesamteinnahme = Gesamtkosten

Euro

 


Anlage 2

 

Zuwendungsempfänger:              Forst (Lausitz), ___________________

(bitte eintragen: Name, Anschrift,

Ansprechtpartner(in), Tel.-Nr.

 

 

 

 

 

 

Stadt Forst (Lausitz)

Schul-, Sport- und Kulturamt, Soziales

Promenade 9

 

03149 Forst

 

 

 

 

Mittelanforderung und Einverständniserklärung

gemäß Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Zuweisungen an Vereine und Initiativgruppen auf dem Gebiet der Seniorenarbeit

Zuwendungsbescheid vom: __________________ Aktenzeichen: __________________

 

 

Zuwendungsbetrag

Euro

Zweckbindung

gem. Richtlinie und Zuwendungsbescheid

Zuwendungsempfänger

 

Kontonummer

 

Bankleitzahl

 

Kreditinstitut

 

 

 

 

Ich erkläre mich mit den Bestimmungen des Zuwendungsbescheides einverstanden und verzichte auf das Einlegen von Rechtsmitteln.

 

 

 

 

________________________________              _________________________________

(Ort, Datum)              (rechtsverbindliche Unterschrift)

 

 


Anlage 3

 

Zuwendungsempfänger:              Forst (Lausitz), ___________________

(bitte eintragen: Name, Anschrift,

Ansprechtpartner(in), Tel.-Nr.

 

 

 

 

 

 

Stadt Forst (Lausitz)

Schul-, Sport- und Kulturamt, Soziales

Promenade 9

 

03149 Forst

 

 

 

 

Verwendungsnachweis zum Zuwendungsbescheid Nr. AKS/SE ____/20__vom_______

Förderung in Höhe von _______________ Euro

 

 

 

1. Kosten (Originalbelege für die tatsächlichen Kosten sind beizufügen)

 

Detaillierte Aufstellung der Kosten

geplante Kosten in Euro

tatsächliche Kosten in Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt:

 

 

 

 


2. Förderungen

 

Detaillierte Aufstellung

beantragte Förderung

in Euro

bewilligte Förderung

in Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

 

 

 

3. Sonstige Einnahmen (auch Sponsorengelder)

 

Detaillierte Aufstellung der Kosten

geplant in Euro

erhalten in Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

 

 

 

Zurückzuzahlende Minderausgaben

Euro

 

 

4. Sachbericht

(Beschreibung der Durchführung des geförderten Projektes):*[3]

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

_____________________________              ________________________________

(Ort, Datum)              (rechtsverbindliche Unterschrift)

 


[1]* Sollte der Platz nicht ausreichen, bitte gesondertes Blatt als Anlage beifügen!

[2] 

[3]* Sollte der Platz nicht ausreichen, bitte gesondertes Blatt als Anlage beifügen!