Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Kostenbeteiligung der Eltern an der Schülerspeisung in Höhe von 1,43 Euro pro Portion ab 1. Oktober 2003 und hebt damit den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26. Juni 1998, Drucksachen-Nr. StVV/671/98 “Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Höhe der Essengeldfestsetzung zur Kostenbeteiligung der Eltern an der Schülerspeisung” auf. Erläuterungen:
Der Schulträger hat lt. Schulgesetz des Landes Brandenburg (Bbg.SchulG) § 113 in der Fassung vom 12. April 1996 (GVBl. I, Nr. 9, S. 102 vom 18. April 1996) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10. Juli 2002 dafür Sorge zu tragen, dass die Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen bis zur Jahrgangsstufe 10 und der Ganztagsschulen an den Schultagen an einer warmen Mittagsmahlzeit zu angemessenen Preisen teilnehmen können.
Für die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Mittagessen in den Grundschulen hat die Stadt Forst (Lausitz) folgende Verträge am 11. Oktober 1999 geschlossen:
1. Rahmenvertrag zur Speisenlieferung in den Grundschulen der Stadt Forst (Lausitz) mit der Forster Industrie- und Kesselreinigung GmbH
2. Vertrag über die Essenausgabe und Reinigung der Essenausgabestellen in den Grundschulen der Stadt Forst (Lausitz) mit Gebäudereinigungsservice Helbeck
Mit Schreiben vom 19. Dezember 2002 teilte die Firma Forster Industrie- und Kesselreinigung GmbH der Stadt Forst (Lausitz) eine Preisanpassung der Speisen- und Dienstleistungsverträge mit Wirkung vom 1. Januar 2003 mit. (Dies ist lt. Vertrag möglich.) Begründung: Tariferhöhung um 6,35 % und Verteuerung der Materialpreise. In Abstimmung mit dem Dezernat II wurde mit der erhöhten Zuschusszahlung zeitgleich reagiert.
Im Schreiben der Forster Industrie- und Kesselreinigung GmbH vom 15. Januar 2003 wurde der in den Preisen pro Portion enthaltene Materialanteil angegeben. Dieser beläuft sich im Durchschnitt des Jahres 2002 auf 55,6 %. Der Herstellungspreis einer Essenportion und der Essenausgabepreis gestalten sich lt. Mitteilung der Firma Forster Industrie- und Kesselreinigung GmbH und dem Gebäudereinigungsservice Helbeck wie folgt:
Schüler/Hortkind pro Portion: bis 31.12.02 Speisenlieferung: 1,80 Euro + 7 % MwSt. = 1,93 Euro 1,82 Euro Essenausgabe/ Reinigung: 0,61 Euro + 16 % MwSt. = 0,71 Euro 0,67 Euro gesamt 2,64 Euro 2,49 Euro
Der Elternanteil soll gem. § 13 geändertes Schulgesetz des Landes Brandenburg vom 10. Juli 2002 angemessen sein (vorher: Festlegung Elternanteil unter Berücksichtigung der ersparten häuslichen Aufwendungen).
Der Elternanteil beträgt z. Z. 1,28 Euro pro Portion. Bis zum 31. Dezember 2002 zahlte die Stadt Forst (Lausitz) einen Zuschuss zur Schülerspeisung pro Portion in Höhe von 1,21 Euro, seit Januar 2003 in Höhe von 1,36 Euro.
Das bedeutet eine finanzielle Mehrbelastung bei 77.550 Portionen im Jahr (Ist 2002 = Planzahl 2003) in Höhe von ca. 11.630,00 Euro (77.550 Portionen x 0,15 Euro (1,36 Euro - 1,21 Euro) = 11.632,00 Euro).
Um diese Mehrausgaben zu reduzieren wird eine Erhöhung des Elternanteils um 0,15 Euro pro Portion ab 1. Oktober 2003 vorgeschlagen. Der Elternanteil erhöht sich damit um die von der Forster Industrie- und Kesselreinigung GmbH und dem Gebäudereinigungsservice Helbeck erhöhten Beträge.
Für das laufende Haushaltsjahr bedeutet das dann Mehrausgaben in Höhe von ca. 8.430,00 Euro.
56.200 Portionen bis September 2003 x 0,15 Euro = 8.430,00 Euro 21.350 Portionen Oktober bis Dezember 2003 x 0,15 Euro = 3.202,00 Euro Einsparung, da Elternanteil
NEU ab Oktober 2003:
Zuschuss der Stadt Forst (Lausitz): 1,21 Euro pro Portion wie bis zum 31. 12. 2002 Elternanteil: 1,43 Euro pro Portion, statt wie bisher 1,28 Euro pro Portion Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
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