Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/1056/2003  

 
 
Betreff: Essengeldfestsetzung zur Kostenbeteiligung der Eltern an der Versorgung der Kinder (von 0 Jahren bis zum Beginn des Grundschulbesuches) mit Mittagessen in Kindertagesstätten und Tagespflege
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bossert, Bettina
Federführend:Schul-, Sport-, und Kulturamt, Soziales Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Soziales Vorberatung
01.09.2003 
36. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Soziales ungeändert beschlossen   
Finanzausschuß Vorberatung
08.09.2003 
37. Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt- und Petitionsausschuß Vorberatung
10.09.2003 
37. Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
26.09.2003 
27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlußvorschlag:

Beschlußvorschlag:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Kostenbeteiligung der Eltern an der Versorgung der Kinder (von 0 Jahren bis zum Beginn des Grundschulbesuchs) mit Mittagessen in Kindertagesstätten und Tagespflege in Höhe von 1,32 Euro pro Portion ab 1. Oktober 2003 und hebt damit den Beschluss vom 12. Dezember 1997 Drucksachennummer StVV/416/96/1 “Neufestsetzung der Höhe des Elternbeitrages zur Kostenbeteiligung der Eltern an der Versorgung der Kinder im Vorschulalter (von 0 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht) mit Mittagessen in Höhe von 2,30 DM ab 1. Januar 1998 auf.

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Ausgehend von § 17 (1) Kita-Gesetz des Landes Brandenburg (GVBl. I Nr. 14, S. 182) vom 7. Juni 1996 haben die Personensorgeberechtigten für die Versorgung der Kinder mit Mittagessen ein Essengeld in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu zahlen. In den Wert der Eigenaufwendungen gehen die Rohmaterialien, Grundstoffe, Energie sowie die Be- und Entsorgungskosten ein. Personalkosten sind bei der Bemessung nicht zu berücksichtigen.

 

Für die Versorgung der Kinder mit Mittagessen in kommunalen Kindertagesstätten hat die Stadt Forst (Lausitz) folgende Verträge am 11. Oktober 1999 geschlossen:

 

  1. Rahmenvertrag zur Speisenlieferung für Krippen-, Kindergarten- und Hortkinder in den Kindereinrichtungen der Stadt Forst (Lausitz) mit der Forster Industrie- und Kesselreinigung GmbH

 

  1. Vertrag über die Essenausgabe und Reinigung der Essenausgabestellen in den Kindereinrichtungen der Stadt Forst (Lausitz) mit Gebäudereinigungsservice Helbeck.

 

Mit Schreiben vom 19. Dezember 2002 teilte die Firma Forster Industrie- und Kesselreinigung GmbH der Stadt Forst (Lausitz) eine Preisanpassung der Speisen- und Dienstleistungsverträge mit Wirkung vom 1. Januar 2003 mit. (Dies ist lt. Vertrag möglich.) Begründung: Tariferhöhung um 6,35 %; Verteuerung der Materialpreise. In Abstimmung mit dem Dezernat II wurde mit der erhöhten Zuschusszahlung zeitgleich reagiert.

 

Im Schreiben der Forster Industrie- und Kesselreinigung GmbH vom 15. Januar 2003 wurde der in den Preisen pro Portion enthaltene Materialanteil angegeben. Dieser beläuft sich im Durchschnitt des Jahres 2002 auf 55,6 %. Der Herstellungspreis einer Essenportion und der Essenausgabepreis gestalten sich lt. Mitteilung der Firma Forster Industrie- und Kesselreinigung GmbH und dem Gebäudereinigungsservice Helbeck wie folgt:

 

für Kinder von 0 Jahren bis Beginn des Grundschulbesuches:

              bis 31.12.02

Speisenlieferung:              1,69 Euro + 7 % MwSt. =              1,81 Euro              1,70 Euro

Essenausgabe/

Reinigung:              0,66 Euro + 16 % MwSt. =              0,77 Euro              0,74 Euro

Gesamt              2,58 Euro              2,44 Euro

davon 55,6 % Materialanteil              1,44 Euro

 

Der Anteil der Eltern an der Versorgung der Kinder mit Mittagessen beträgt z. Z. 1,18 Euro pro Portion. Bis zum 31. Dezember 2002 zahlte die Stadt Forst (Lausitz) einen Zuschuss zum Mittagessen pro Portion in Höhe von 1,26 Euro, ab 1. Januar 2003 in Höhe von 1,40 Euro.

 

Das bedeutet eine finanzielle Mehrbelastung der Stadt Forst (Lausitz) bei 80.560 Portionen im Jahr (Ist 2002 = Planzahl 2003) in Höhe von ca. 11.280,00 Euro. (80.560 Portionen x 0,14 Euro (1,40 Euro - 1,26 Euro) = 11.278,00)

 

Um diese Mehrausgaben zu reduzieren wird eine Erhöhung des Elternanteils um 0,14 Euro pro Portion ab 1. Oktober 2003 vorgeschlagen. Der Elternanteil erhöht sich damit um die von der Forster Industrie- und Kesselreinigung GmbH und dem Gebäudereinigungsservice Helbeck erhöhten Beträge.

 

Für das laufende Haushaltsjahr 2003 bedeutet das dann Mehrausgaben in Höhe von ca. 8.134,00 Euro.

 

58.100 Portionen bis September 2003 x 0,14 Euro = 8.134,00 Euro Mehrausgaben

22.460 Portionen Oktober bis Dezember 2003 x 0,14 Euro = 3.144,00 Euro Einsparung, da Elternanteil

 

NEU ab 1. Oktober 2003:

 

Zuschuss der Stadt Forst (Lausitz): 1,26 Euro pro Portion wie bis zum 31. 12. 2002

Elternanteil: 1,32 Euro pro Portion, statt wie bisher 1,18 Euro pro Portion

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

46400.61000

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

z.Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüberträge, genehm.
über-/außerpl.Ausgaben, VE)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschl. Bestellungen)

 

EUR

100.200,00

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen: