Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.
Erläuterungen:
Für die Ortslage Keune besteht eine seit dem 21.01.1994 rechtskräftige Klarstellungs- und Abrundungssatzung. Die 1. Änderung zur bestehenden Satzung trat am 09.12.1994 in Kraft.
Die Einleitung eines Verfahrens zur Aufhebung der alten Klarstellungs- und Abrundungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2a BauGBMaßnahmenG in der Fassung der 1. Änderung für die Ortslage Keune und die Neuaufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB dient der Anpassung des Geltungsbereiches, der Komplettierung des Gebäudebestandes, der Aktualisierung der neuen Rechtsgrundlagen und Planzeichen sowie der eindeutigen Festsetzung der Bebauungstiefen.
Die Beteiligung der Bürger erfolgt in Form der Offenlage in der Stadtverwaltung Forst (Lausitz), im Baudezernat.
Die Träger öffentlicher Belange werden über die Offenlegung informiert. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Lageplan |
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