Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/1062/2003  

 
 
Betreff: 1. Einleitung eines Verfahrens zur Aufhebung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2a BauGBMaßnahmenG für die Ortslage Keune in der Fassung der 1. Änderung
2. Beschluss zur Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die Stadt Forst (Lausitz), Ortslage Keune
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss
21.08.2003 
gemeinsamen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses und des Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Planungsausschuss Vorberatung
Haupt- und Petitionsausschuß Vorberatung
10.09.2003 
37. Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
26.09.2003 
27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur Aufhebung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2a BauGBMaßnahmenG in der Fassung der 1. Änderung für die Ortslage Keune.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Erarbeitung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die Ortslage Keune entsprechend der in der Anlage dargestellten Fläche.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Für die Ortslage Keune besteht eine seit dem 21.01.1994 rechtskräftige Klarstellungs- und Abrundungssatzung. Die 1. Änderung zur bestehenden Satzung trat am 09.12.1994 in Kraft.

 

Die Einleitung eines Verfahrens zur Aufhebung der alten Klarstellungs- und Abrundungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2a BauGBMaßnahmenG in der Fassung der 1. Änderung für die Ortslage Keune und die Neuaufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB dient der Anpassung des Geltungsbereiches, der Komplettierung des Gebäudebestandes, der Aktualisierung der neuen Rechtsgrundlagen und Planzeichen sowie der eindeutigen Festsetzung der Bebauungstiefen.

 

Die Beteiligung der Bürger erfolgt in Form der Offenlage in der Stadtverwaltung Forst (Lausitz), im Baudezernat.

 

Die Träger öffentlicher Belange werden über die Offenlegung informiert.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

61000.63000

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

z.Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüberträge, genehm.
über-/außerpl.Ausgaben, VE)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschl. Bestellungen)

15.000,00

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Lageplan