Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/1069/2003  

 
 
Betreff: Mitgliedschaft der Stadt Forst (Lausitz) im "Lokale Aktionsgruppe Strittmatters Land" e. V. (kurz LAG)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Dr. Komor
Federführend:Wirtschaftsförderungsamt Bearbeiter/-in: Rattey, Karin
Beratungsfolge:
Wirtschafts- /Landwirtschaftsausschuß Vorberatung
03.09.2003 
Sitzung des Wirtschafts- /Landwirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt- und Petitionsausschuß Vorberatung
10.09.2003 
37. Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
26.09.2003 
27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Satzung LAG

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt den Beitritt der Stadt Forst (Lausitz) als Mitglied im “Lokale Aktionsgruppe Strittmatters Land” e. V. (kurz LAG)

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Mit dem vorliegenden Antrag sollen die Voraussetzungen geschaffen werden,

-          die Mitwirkung der Stadt Forst (Lausitz) an der Realisierung des Europäischen Gemeinschaftsprogramm LEADER+ zur Förderung der ländlichen Entwicklung zu realisieren und

-          die Möglichkeiten für zukünftige Fördermittelzuwendungen aus der Gemeinschaftsinitiative LEADER+ vorzubereiten.

 

Zusammengefaßt sieht das Programm als Handlungsvoraussetzung für die Bildung einer förderfähigen LEADER+ Region die Bildung Lokaler Aktionsgruppen (kurz LAG) und die Ausarbeitung eines regionalen Entwicklungskonzeptes (kurz REK) vor.

Die Mitgliedschaft in der LAG ist gemäß der Durchführungsvorschrift des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung (kurz MLUR) Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung in Umsetzung der Gemeinschaftsinitiative LEADER+.

 

Zweck des "Lokale Aktionsgruppe Strittmatters Land" e.V.  ist die Förderung der Entwicklung und Zusammenarbeit in der Region der südöstlich im Landkreis Spree-Neiße gelegenen Ämtern sowie den ländlich geprägten Ortsteilen der Städte Forst (Lausitz) und Spremberg (Region Strittmatters Land).

 

Grundlage:

Das Programm LEADER+ als Förderprogramm der Europäischen Union - fundierend auf der Grundlage der Agenda 2000 – steht im Zusammenhang mit anderen Programmen zur Förderung der ländlichen Entwicklung für den Planungsraum 2000-2006.

Die Federführung für die Umsetzung der Gemeinschaftsinitiative LEADER+ im Land Brandenburg hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung.

Ausführliche Informationen sind im Einheitlichen Programm-Planungs-Dokument (EPPD) des Landes Brandenburg bzw. in der Durchführungsvorschrift des MLUR vom 27. März 2002 nachzulesen.

 

 

Zielstellung der Gemeinschaftsinitiative LEADER+:

Das Förderprogramm LEADER+ soll den Akteuren des vor allem ländlich geprägten Raums Impulse geben und sie dabei unterstützen, Überlegungen über das Potential ihres Gebiets in einer längerfristigen Perspektive anzustellen.

Im Rahmen der Initiative sollen neuartige und hochwertige integrierte Strategien für eine nachhaltige Entwicklung umgesetzt werden. Im Mittelpunkt dieser Strategien steht die Erprobung neuer Formen:

-          der Valorisierung des Natur- und Kulturerbes des ländlichen Raums

-          der Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen insbesondere zur Schaffung von Arbeitsplätzen und der Verbesserung der organisatorischen Fähigkeiten der jeweiligen Partnerschaft.

 

 

Verfahren:

Auf Grundlage der Erfahrungen in der LEADER II-Periode und den Anforderungen der Kommission an LEADER+ soll das Verfahren in der neuen Programmperiode über Lokale Aktionsgruppen, kurz LAG, als Gremium

-          die lokale Entscheidungsebene stärken,

-          das Verfahren vom Antrag bis zur Mittelbewilligung beschleunigen und vereinfachen.

 

 

 

Vorgeschichte:

 

-          LEADER+ hatte bereits zweimal zu einem öffentlichen Wettbewerb aufgerufen, in dessen Ergebnis sich ländliche Regionen zu einem Fördergebiet im Sinne des Programmes zusammenschließen sollten

 

-          von 15 möglichen Regionen in Brandenburg wurden dabei bisher 11 bestätigt – im Dezember 2002 erfolgte Aufruf zum 3. Wettbewerb, um noch weitere Regionen zu begründen, Termin zur Einreichung eines REK war der 28.02.03

 

-          Die Gründung des Vereins “Lokale Aktionsgruppe Strittmatters Land”  erfolgte am 16.01.2003

 

-          Vorstandsmitglieder der LAG “Strittmatters Land”:

Herr Dr. Dietmar Woidtke, Vorsitzender

weitere Mitglieder:

Herr Herrmann Wittig, Berater im Regionalmanagement

Frau Sabine Zachau, GF Zukunftswerkstatt Dienstleistgs.- und Verwaltungs GmbH, Cottbus

Herr Jürgen Friebel, Planungsbüro INGPLAN Friebel, Wiesengrund / OT Trebendorf

Herr Christoph Junghanns, Teichwirtschaft Eulo, Forst

 

-          Durch die Gründung dieser LAG mit entsprechenden Arbeitsstrukturen erfolgte die Schaffung inhaltlicher und organisatorischer Voraussetzungen für die Erarbeitung und Umsetzung eines regionalen Entwicklungskonzeptes (kurz REK), welches zur Teilnahme am EU-Förderprojekt Leader + berechtigt.

 

-          Die LAG hat sich im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens mit dem erarbeiteten Regionalen Entwicklungskonzeption (REK) beworben und wurde im Frühjahr 2003 durch den Begleitausschuss des Landes Brandenburg als LEADER + -Region bestätigt.

 

 

-          Rechtl. Grundlagen in Kürze:

-          ländliche Regionen mit < 50 Einw. / km²

-          pro LAG min. 10.000 und max 100.000 Einw.

-          Im Rahmen dieses Förderprogrammes ist eine Fördersumme von rund 40 Mio EUR für 13 bestätigte Leader+ Regionen in Aussicht gestellt

-          keine Förderung reiner kommunaler Maßnahmen (z.B. nur Straßenbau) sondern Projekte in Gemeinsamkeit mit Unternehmen oder Verein (Agragwirtschaft, Markterschließung, Arbeitsplatzschaffung und -erhaltung, Kultur, Tourismus usw.)

-          Fördersätze zwischen bis 45% bis 80%

-          Fortführung von angeschobenen Projekten über weitere Förderprogramme möglich

 

 

Beitragspflicht LAG Strittmatters Land:

Die Beitragspflicht ist in der Satzung geregelt, laut Beitragsordnung der LAG ist die Mitgliedschaft für alle Mitglieder kostenfrei.

Ein freiwilliger Austritt kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand und nur zum Schluß des Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten erfolgen.

Die Mitgliedschaft muß schriftlich beantragt werden.

 

 

Zu näheren Inhalten sind im Anhang beigefügt:

-          die Satzung der LAG

-          der Aufnahmeantrag der LAG

-          eine Übersichtskarte zum Gebiet der LAG Strittmatters Land

 

 

Wichtige Adressen zu Informationsquellen:

 

-          Einheitliches Programm-Planungs-Dokument (EPPD) unter

www.brandenburg.de/land/mlur/e/p_leader.pdf

 

-          Durchführungsvorschrift unter

www.brandenburg.de/land/mlur/e/dfleader.htm

 

 

Als Vertreter der Stadt Forst (Lausitz) zur Mitwirkung in der LAG ist Frau Annette Schild, Wirtschaftsförderungsamt, bestimmt.

 

 

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Satzung der LAG

Aufnahmeantrag der LAG

Übersichtskarte zum Gebiet der LAG Strittmatters Land

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung LAG (205 KB)