Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/1071/2003  

 
 
Betreff: Resolution der Stadtverordnetenversammlung zur Gemeindefinanzreform
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Hans
Federführend:Dezernent II Bearbeiter/-in: Kupke, Nicole
Beratungsfolge:
Finanzausschuß Vorberatung
08.09.2003 
37. Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt- und Petitionsausschuß Vorberatung
10.09.2003 
37. Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
26.09.2003 
27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage beigefügte Resolution zur Gemeindefinanzreform. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Resolution ist dem Bundeskanzleramt, dem Bundesfinanzministerium und den Fraktionen des Deutschen Bundestages sowie der Staatskanzlei des Landes Brandenburg zu übersenden.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Der Deutsche Städtetag hat mit Schreiben vom 26.08.2003 eine Musterresolution zur Gemeindefinanzreform mit der Bitte übersandt, diese von der Stadtverordnetenversammlung beschließen zu lassen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

z.Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüberträge, genehm.
über-/außerpl.Ausgaben, VE)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschl. Bestellungen)

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Anlagen:

Anlagen:

Resolution

 

der Stadtverordnetenversammlung

der Stadt Forst (Lausitz)

 

 

Die deutschen Städte und Gemeinden befinden sich in der tiefsten Finanzkrise seit Bestehen der Bundesrepublik. Ursache hierfür ist einerseits das beispiellose Wegbrechen der kommunalen Einnahmen und andererseits die fortwährende Verlagerung kostenträchtiger Aufgaben auf die Kommunen, ohne dass Bund und Länder dafür eine entsprechende finanzielle Kompensation leisten.

 

Die städtische Finanzkrise hat sich in den vergangenen Jahren dramatisch zugespitzt, obwohl die deutschen Städte seit Anfang der 90er-Jahre einen strikten Konsolidierungskurs verfolgen. Im Jahr 2002 lagen die städtischen Ausgaben kaum höher als im Jahr 1992 – dies wurde vor allem durch drastische Einschnitte in das kommunale Leistungsangebot sowie eine Reduzierung der kommunalen Investitionen um rund ein Drittel ermöglicht. Dieser herbe Konsolidierungskurs hatte in vielen Städten ausgesprochen schmerzhafte Auswirkungen sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die kommunale Wirtschaft.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) fordert Bund und Länder dazu auf, entsprechend ihren wiederholten Zusagen eine Gemeindefinanzreform zu beschließen, die die Einnahmen der Städte dauerhaft stärkt und verstetigt und die Städte von den Kosten der Langzeitarbeitslosigkeit entlastet. Nur so kann verhindert werden, dass den Städten der letzte Rest an kommunaler Gestaltungsfähigkeit genommen wird und die im Grundgesetz verankerte Idee der kommunalen Selbstverwaltung zur Leerformel verkommt.

 

Zu den Vorschlägen der Bundesregierung zur Zukunft der Kommunalfinanzen stellt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) fest:

 

1.      Das von der Bundesregierung in Aussicht gestellte, aus Sicht der Kommunen höchst unsichere Entlastungsvolumen in Höhe von 3,0 bis 3,5 Mrd. Euro ist, gerade auch vor dem Hintergrund des Vorziehens der nächsten Steuerreformstufe, absolut unzureichend. Angesichts eines kommunalen Haushaltsdefizits in Höhe von 10 Mrd. Euro im Jahr 2003, eines Rückgangs der jährlichen kommunalen Investitionen um den selben Betrag seit 1992 und in Anbetracht des Einbruchs des jährlichen Gewerbesteueraufkommens um 5 Mrd. Euro können die angekündigten Entlastungen nicht mehr sein als ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) spricht sich für eine tief greifende Gemeindefinanzreform aus, die den Städten und Gemeinden wieder dauerhaft Gestaltungsspielräume verschafft.

 

2.      Eine wirtschaftsbezogene Kommunalsteuer mit Hebesatzrecht ist ein zentraler Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung. Nur eine solche Steuer kann die enge Verbindung zwischen Stadt und Wirtschaft sicherstellen. Ein starkes Abwälzen der Finanzierung der kommunalen Infrastruktur auf die Lohn- und Einkommensteuerzahler - wie es von Wirtschaftsvertretern gefordert wird - lehnt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) ab.

Die von der Bundesregierung vorgelegten Pläne zur Reform der Gewerbesteuer würden das Gewerbesteueraufkommen weder verstetigen noch stärken. Die vorgesehene Abschaffung der verbliebenen stabilisierenden Elemente führt im Gegenteil dazu, dass die Gewerbesteuer zu einer reinen Gewinnsteuer wird. Sie wird dadurch nicht nur gestaltungs- und konjunkturanfälliger, sondern auch verfassungsrechtlich fragwürdig. Die Stadtverordnetenversammlung lehnt alle “Reformen" der Gewerbesteuer ab, die faktisch auf deren Schwächung oder gar Abschaffung hinauslaufen.

 

3.      Die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in Verantwortung des Bundes muss zu einer nachhaltigen Entlastung der Kommunen in der von den Koalitionsfraktionen zugesagten Höhe von mehreren Milliarden Euro führen. Der Deutsche Städtetag hat jedoch errechnet, dass die geplanten Gesetze mindestens bis zum Jahr 2007 Mehrbelastungen für die Kommunen mit sich bringen werden. Der Gesetzentwurf zu “Hartz IV" eröffnet dem Bund die Möglichkeit für neue Verschiebebahnhöfe zu Lasten der Kommunen. Das lehnt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) nachdrücklich ab.