Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss bestätigt den Beschluss über die Auslegung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Festlegung der Stellplätze und Garagen, Stellplatzablösevertrag (Ablösungssatzung) gemäß § 81 (8) BbgBO entsprechend Anlage.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Zum 01.09.2003 ist die Brandenburgische Bauordnung erheblich geändert worden. Die Stadt wird nun von ihrem Recht zum Erlass örtlicher Bauvorschriften gemäß § 81 BbgBO Gebrauch machen.
Die bestehende Ablösungssatzung wurde den neuen rechtlichen Gegebenheiten angepasst. Des Weiteren wurde die Kalkulation der Ablösebeträge überarbeitet und den örtlichen Verhältnissen angepasst.
Neu eingeführt ist die Ermittlung des Stellplatzbedarfes. Der Gesetzgeber hat diese Aufgabe an die Gemeinden übertragen. Die Bedarfsermittlung erfolgt nach der Richtlinie des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr. Anlagen:
Ablösungssatzung
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