Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss bestätigt den Beschluss über die Auslegung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zu Kinderspielplätzen gemäß § 81 Abs. 3 BbgBO (Kinderspielplatzsatzung) entsprechend Anlage.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Am 01.09.2003 trat die neue Brandenburgische Bauordnung in der Fassung vom 16.07.2003 in Kraft.
Gemäß § 53 BbgBO sind die amtsfreien Gemeinden und Ämter als Sonderordnungsbehörde für den Vollzug der örtlichen Bauvorschriften und der planungsrechtlichen Festsetzungen bei genehmigungsfreien Vorhaben zuständig. Die Stadt Forst (Lausitz) nimmt hierbei folgende in § 81 Abs. 3 Nr. 1, 2 und 3 BbgBO genannten Möglichkeiten zum Erlass einer örtlichen Bauvorschrift wahr:
Örtliche Bauvorschrift über
- die Größe, Art und Ausstattung der Kinderspielplätze nach Art und Maß der Nutzung - die Anforderungen für die sichere Benutzbarkeit der Kinderspielplätze - die nachträgliche Anlage eines Kinderspielplatzes, wenn dies die Gesundheit und der Schutz der Kinder erfordern.
Mit der Einführung dieser neuen Satzung muss gleichzeitig die alte Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Lage, Größe, Ausstattung und Höhe der Ablösebeträge von Kinderspielplätzen in der Stadt Forst (Lausitz) außer Kraft gesetzt werden.
Der Entwurf der neuen Kinderspielplatzsatzung der Stadt Forst (Lausitz) ist öffentlich auszulegen.
Anlagen:
Kinderspielplatzsatzung
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