Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/1082/2003  

 
 
Betreff: Vollzug der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO)
hier: Beschluss über die Auslegung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zu Warenautomaten gemäß § 81 Abs. 1 BbgBO
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Planungsausschuss Entscheidung
25.09.2003 
29. Sitzung des Planungsausschusses geändert beschlossen   
Anlagen:
warenautomaten

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Planungsausschuss bestätigt den Beschluss über die Auslegung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zu Warenautomaten gemäß § 81 Abs. 1 BbgBO entsprechend Anlage.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Am 01.09.2003 trat die neue Brandenburgische Bauordnung in der Fassung vom 16. Juli 2003 in Kraft.

Gemäß § 53 BbgBO sind die amtsfreien Gemeinden und Ämter als Sonderordnungsbehörden für den Vollzug der örtlichen Bauvorschriften und der planungsrechtlichen Festsetzungen bei genehmigungsfreien Vorhaben zuständig.

 

Die Stadt Forst (Lausitz) nimmt hierbei folgende in § 81 Abs. 1 Nr. 2 BbgBO genannte Möglichkeit zum Erlass einer örtlichen Bauvorschrift wahr:

 

“Örtliche Bauvorschrift über die besonderen Anforderungen an die Art, die Größe, die Gestaltung, die Farbe und den Anbringungsort von Warenautomaten sowie den Ausschluss von bestimmten Warenautomaten”.

 

Mit der Einführung dieser neuen Satzung muss gleichzeitig die alte Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Zulässigkeit von Verkaufsautomaten in der Stadt Forst (Lausitz) außer Kraft gesetzt werden.

 

Der Entwurf der neuen Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die besonderen Anforderungen an die Art, die Größe, die Gestaltung, die Farbe und den Anbringungsort von Warenautomaten sowie den Ausschluss von bestimmten Warenautomaten ist öffentlich auszulegen.

Anlagen:

Anlagen:

 

Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zu Warenautomaten

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 warenautomaten (159 KB)