Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag alt:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Informationsvorlage SVV/0887/2003 und deren Anlagen die Eingliederung zum 01.01.2004 vorzubereiten.
Die abgestimmten endgültigen vertraglichen Unterlagen sind der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 12.12.2003 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Beschlussvorschlag neu:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Informationsvorlage SVV/0887/2003 und deren Anlagen die Eingliederung zum 01.01.2004 zu prüfen.
Die Ergebnisse der Überprüfung sind den zuständigen Ausschüssen und der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2003 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Erläuterungen:
Nach Sichtung und Prüfung der den Fraktionen übergebenen Informationsunterlagen SVV/0887/2003 und Konsultation der Stadtwerke Forst GmbH sehen wir mit der Eingliederung eine wirtschaftlich und kostengünstigere Variante der Betreibung dieser Sparte.
Für die Bürger der Stadt Forst ist nachweislich eine Stabilisierung des zur Zeit existierenden Abwasserpreises gewährleistet.
Gemäß § 6 des Entwurfes des Entsorgungsvertrages ist die Einflussnahme der Stadtverordnetenversammlung auf die Preisgestaltung gewährleistet.
Mit diesem Antrag soll gesichert werden, dass die Sparteneingliederung für das Jahr 2004 wirksam werden kann. Andernfalls verlieren wir 1 Jahr in diesem Prozess und damit Kosteneinsparungen.
Aus vorgenannter Begründung ist die kurzfristige Einbringung des Antrages gerechtfertigt und sollte auch in jedem Fall behandelt werden.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||