Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss bestätigt den Beschluss über die Auslegung der Bauanzeigesatzung der Stadt Forst (Lausitz) gem. § 81 Abs. 7 BbgBO entsprechend der Anlage.
Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Erläuterungen:
Am 01.09.2003 trat die neue Brandenburgische Bauordnung in Kraft.
Gemäß § 53 sind die amtsfreien Gemeinden und Ämter als Sonderordnungsbehörden für den Vollzug der örtlichen Bauvorschriften bei genehmigungsfreien Vorhaben zuständig.
Die Stadt Forst (Lausitz) nimmt hierbei folgende im § 81 Abs. 7 BbgBO genannte Möglichkeit zum Erlass örtlicher Bauvorschriften wahr:
Örtliche Bauvorschrift zur Anzeigepflicht von nach § 55 BbgBO genehmigungsfreien Vorhaben
Die Anzeigepflicht soll hierbei lediglich für einzelne im § 55 genehmigungsfrei gestellte Vorhaben eingeführt werden, die im Einzelfall geeignet sind, bodenrechtlich beachtliche Spannungen herbeizuführen.
Der Entwurf der neuen Bauanzeigesatzung der Stadt Forst (Lausitz) ist öffentlich auszulegen.
Anlagen:
Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zu Bauanzeigen
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