Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/1085/2003  

 
 
Betreff: Vollzug der Brandenburgischen Bauordnung
hier: Bauanzeigesatzung gem. § 81 Abs. 7 BbgBO
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Planungsausschuss Entscheidung
25.09.2003 
29. Sitzung des Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
bauanzeigesatzung

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Planungsausschuss bestätigt den Beschluss über die Auslegung der Bauanzeigesatzung der Stadt Forst (Lausitz) gem. § 81 Abs. 7 BbgBO entsprechend der Anlage.

 

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Am 01.09.2003 trat die neue Brandenburgische Bauordnung in Kraft.

 

Gemäß § 53 sind die amtsfreien Gemeinden und Ämter als Sonderordnungsbehörden für den Vollzug der örtlichen Bauvorschriften bei genehmigungsfreien Vorhaben zuständig.

 

Die Stadt Forst (Lausitz) nimmt hierbei folgende im § 81 Abs. 7 BbgBO genannte Möglichkeit zum Erlass örtlicher Bauvorschriften wahr:

 

       Örtliche Bauvorschrift zur Anzeigepflicht von nach § 55 BbgBO genehmigungsfreien Vorhaben

 

Die Anzeigepflicht soll hierbei lediglich für einzelne im § 55 genehmigungsfrei gestellte Vorhaben eingeführt werden, die im Einzelfall geeignet sind, bodenrechtlich beachtliche Spannungen herbeizuführen.

 

Der Entwurf der neuen Bauanzeigesatzung der Stadt Forst (Lausitz) ist öffentlich auszulegen.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zu Bauanzeigen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 bauanzeigesatzung (140 KB)