Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0032/2003  

 
 
Betreff: Plan - Ist - Vergleich per 31. Oktober 2003 des Eigenbetriebes "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)"
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Herr Krahl
Federführend:Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Rattey, Karin
Beratungsfolge:
Haupt- und Petitionsausschuß Vorberatung
03.12.2003 
1. Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
12.12.2003 
1. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen   

Information:

Information:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) nimmt die Information zum Plan – Ist - Vergleich per 31.Oktober 2003 des Eigenbetriebes “Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)” zu Kenntnis.

Erläuterung zum

 

Erläuterung zum

Plan- Ist- Vergleich per 31. Oktober 2003 des Eigenbetriebes “Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)”

 

Ausgehend vom aktuellen Buchungsstand der Betriebsabrechnung für den Eigenbetrieb haben wir den Plan-Ist-Vergleich für den Eigenbetrieb per 31.10.2003 vorgenommen. Aus dem derzeitigen Abrechnungsstand ergibt sich folgendes zwischenzeitliches Betriebsergebnis:

 

Die Einnahmen aus Kanalbenutzungsgebühren sind unter Berücksichtigung der bisher abgerechneten Kunden sowie der vereinnahmten monatlichen Abschlagszahlungen  ermittelt worden. Erst mit der Jahresabrechnung zum 31.12.2003 kann das tatsächliche Gebührenaufkommen festgestellt werden.

 

Bei den Erlösen für die Niederschlagswasserbeseitigung handelt es sich um die zur Zeit von der Stadtverwaltung an den Eigenbetrieb abgerechneten Gebühren. Durch die verspätete Entscheidung zur Gebührenerhöhung fließen auch die erhöhten Erlöse erst zu den noch offenen Zahlterminen zum Jahresende zu.

 

Die Erlöse aus der Abfuhr von Fäkalien und der Beseitigung von Verstopfungen beinhalten ebenfalls die anteiligen Abschlagszahlungen für die dezentrale Entsorgung sowie Einnahmen aus der Entsorgung von Deponiesickerwasser. Die endgültigen Erlöse werden erst durch die Jahresabrechnung festgestellt.

 

Die Auflösung der Beiträge wurde anteilig zum Plan in die Ergebnisrechnung eingestellt. Dies gilt auch für die Auflösung der Sonderposten.

 

Die Kostenerstattung für das Industrie- und Gewerbegebiet Süd entspricht ebenfalls der anteiligen Plandaten, da der Erstattungsbetrag erst am Ende des Wirtschaftsjahres nach der anteiligen Flächenauslastung ermittelt werden kann.

 

Die Aufwendungen für Roh-,Hilfs- und Betriebsstoffe betreffen die Kosten für Strom, Chemikalien, Wasser und sonstige Verbrauchsmaterialien. Der gegenüber dem Plan ausgewiesene geringere Aufwand resultiert aus der nicht erforderlichen Inanspruchnahme von sonstigen Verbrauchsmaterialien und Verschleißteilen.

 

In den bezogenen Leistungen sind u.a. Aufwendungen für die Klärschlammentsorgung (33,7T€), für Räum- und Rechengut (29,3 T€) sowie Transportleistungen für die dezentrale Entsorgung (34,4 T€) enthalten. Weiterhin beinhaltet diese Position Leistungen für Kanalinstandhaltungen, - reinigungen und –inspektionen sowie planmäßige Wartungsarbeiten in der Kläranlage (insgesamt 48,8 T€).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die zur Zeit abgerechneten Aufwendungen liegen unter den geplanten Größenordnungen. Dies ist insbesondere darin begründet, dass Reinigungsleistungen nicht in vollem Umfang an Dritte vergeben sondern in Eigenleistung erbracht worden sind. Die verbleibenden Maßnahmen z.B. die Reinigung der Gubener Straße ist noch nicht abgerechnet. Die Reinigung des Lohmühlengrabens mußte aus Kapazitätsgründen der beauftragten Firma in das kommende Jahr verschoben werden.

 

Instandhaltungsmaßnahmen am Kanalnetz waren bisher nur in geringem Umfang erforderlich, als ursprünglich geplant.

 

Die anteiligen Abschreibungen sind auf der Grundlage des Planes ermittelt worden, da die Berechnung der Daten für das laufende Geschäftsjahr erst nach der Aktivierung der Anlagenzugänge zum Jahresende erfolgt.

 

Die direkten Personalkosten werden in Höhe der bisher abgerechneten Aufwendungen ausgewiesen. Zusätzlich ist die Einmalzahlung zum Jahresende anteilig berücksichtigt worden.

 

Die Verwaltungsaufwendungen für die Betriebsführung der Stadtwerke und der Stadtverwaltung sowie die Abwasserabgabe für Schmutzwasser können ebenfalls nur anteilig auf der Grundlage des Planes ermittelt werden, da eine Ist-Abrechnung erst zum Ende des Wirtschaftsjahres erfolgt.

 

Die Zinsen sind in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen eingestellt worden.

Bei der Planung ist berücksichtigt worden, dass vier Kredite vierteljährlich und zwei Kredite nur halbjährlich im Februar und August getilgt werden.

 

 

 

Anlage

 

Plan-Ist-Vergleich per 31. Oktober 2003