Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung des § 9 (1) des Gesellschaftervertrages der Stadtwerke Forst (GmbH).
Der Wortlaut des § 9 (1) wird wie folgt geändert:
Bisheriger Wortlaut: Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der von der Gesellschafterversammlung berufen wird und der aus 7 Mitgliedern besteht. Der Bürgermeister ist kraft seines Amtes Aufsichtsratsmitglied.
Neuer Wortlaut: Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der von der Gesellschafterversammlung berufen wird und aus 7 von der Stadtverordnetenversammlung zu wählenden Vertretern, sowie einem Betriebsratsmitglied mit beratender Stimme besteht.
Erläuterungen:
Mit dieser Änderung wird die Besetzung des Aufsichtsrates dem Verfahren bei der Forster Wohnungsbaugesellschaft angepasst. Der Aufsichtsrat sollte in seiner Zusammensetzung die Mehrheitsverhältnisse in der Stadtverordnetenversammlung widerspiegeln, dies ist in der bisherigen Variante nicht der Fall. Bereits in der letzten Legislaturperiode entsprachen die Mehrheitsverhältnisse im Aufsichtsrat nicht denen in der Stadtverordnetenversammlung. Des weiteren erfolgt die Aufnahme eines Betriebsratsmitgliedes mit beratender Stimme in den Aufsichtsrat, damit wird eine umfassende Arbeitnehmerbeteiligung gewährleistet. |
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