Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Zulassung von Tonbandaufzeichnungen der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse durch den jeweiligen Schriftführer. Erläuterungen:
Auf der Grundlage des § 49 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg beschließt die Stadtverordnetenversammlung zur Erleichterung der Anfertigung der Niederschrift die Zulassung einer Tonbandaufzeichnung durch den Schriftführer. Die Aufzeichnung ist unverzüglich nach der Bestätigung der Niederschrift zu löschen. Der Beschluss muss einstimmig gefasst werden. |
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