Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0057/2004  

 
 
Betreff: Vollzug der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO)
Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zu Kinderspielplätzen gemäß § 81 Abs. 3 Nr. 1, 2 und 3 BbgBO (Kinderspielplatzsatzung)
1. Beschluss über Anregungen und Bedenken
2 .Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Kranz
Federführend:Tief- und Gartenbauamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
18.03.2004 
3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
14.04.2004 
3. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
30.04.2004 
4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
kinderspielplatzsatzung
satzungsbeschluss kinderspielplatzsatzung

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die vorgebrachten Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.

 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung nach § 81 Abs. 3 Nr. 1, 2 und 3 BbgBO.

 

Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mit­wirkungshandlung haben.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Am 01.09.2003 trat die neue Brandenburgische Bauordnung in der Fassung vom 16.07.2003 in Kraft. Gemäß § 53 BbgBO sind die amtsfreien Gemeinden und Ämter als Sonderordnungs­behörde für den Vollzug der örtlichen Bauvorschriften und der planungsrechtlichen Fest­setzungen bei genehmigungsfreien Vorhaben zuständig.

 

Die Stadt Forst (Lausitz) nimmt hierbei folgende in § 81 Abs. 3 Nr. 1, 2 und 3 BbgBO genannten Möglichkeiten zum Erlass einer örtlichen Bauvorschrift wahr:

 

Örtliche Bauvorschriften über:

 

       die Größe, Art und Ausstattung der Kinderspielplätze nach Art und Maß der Nutzung,

       die Anforderungen für die sichere Benutzbarkeit der Kinderspielplätze,

       die nachträgliche Anlage eines Kinderspielplatzes, wenn dies die Gesundheit und der Schutz der Kinder erfordern.

 

Der Bau- und Umweltausschuss fasste am 18.09.2003 den Beschluss der öffentlichen Ausle­gung der Kinderspielplatzsatzung. Die öffentliche Bekanntmachung hierzu erfolgte am 10.10.2003 im Rathausfenster. Im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Bürger und der berührten Träger öffentlicher Belange wurde die Kinderspielplatzsatzung im Zeitraum vom 20.10.2003 bis 20.11.2003 im Tief- und Gartenbauamt der Stadt Forst (Lausitz) öffentlich ausgelegt.

 

Bedenken, Anregungen und Hinweise gingen von betroffenen Bürgern nicht ein. Der Landkreis Spree-Neiße als beteilgter Träger öffentlicher Belange gab Hinweise zur Satzung, die in den Satzungstext eingearbeitet wurden bzw. in der Anlage zur Satzung berücksichtigt wurden.

 

 


Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 kinderspielplatzsatzung (231 KB)    
Anlage 2 2 satzungsbeschluss kinderspielplatzsatzung (41 KB)