Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes “Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)” (Anlage 2 – 6) für das Jahr 2004. die Zusammenstellung nach § 15 Abs. 1 EigV (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Erläuterung zum Wirtschaftsplan 2004 des Eigenbetriebes “Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)”
Erfolgsplan
Die Kanalbenutzungsgebühren sind auf der Grundlage einer zu erwartenden Schmutzwassermenge von 715.000 m³ geplant worden. Dabei wurde die voraussichtliche Entwicklung des Entsorgungsgebietes im Planjahr berücksichtigt.
Der Einwohnerzugang durch den neuen Ortsteil Horno wirkt sich positiv auf das Schmutzwasseraufkommen aus. Auf Grund umfangreicher Kanalbaumaßnahmen konnten weitere Wohngebiete wie z.B. Eulo und Domsdorf an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen werden.
Dennoch muss eingeschätzt werden, dass diese zusätzlich angeschlossenen Einwohner den allgemeinen Einwohnerrückgang z.B. durch Wegzug und geringer Geburtenrate nicht kompensieren.
Der wirtschaftliche Aufschwung lässt weiter auf sich warten, d.h. zusätzliche gewerbliche Einleiter sind nicht zu erkennen. Deshalb müssen wir davon ausgehen, dass in den kommenden Jahren mit einer weiteren Reduzierung des Schmutzwasseraufkommens zu rechnen ist.
Die sich unter Ansatz der bisherigen Abwassergebührensätze ermittelnden Umsatzerlöse sind nicht mehr ausreichend, um das notwendige Kostenvolumen für den Betrieb der Abwasserentsorgung zu decken.
Deshalb ist eine Neukalkulation und Anpassung der Schmutzwassergebühr zum 01.07.2004 notwendig.
Die Erlöse für die Niederschlagswasserbeseitigung entsprechen den möglichen Einnahmen aus der Flächenerhebung unter Ansatz der ab dem 01.02.2003 wirksamen Gebührensätzen. Im Zusammenhang mit dem Stadtumbau erfolgt jedoch eine Reduzierung der versiegelten Flächen. Damit ergibt sich ebenfalls die Notwendigkeit, die derzeit gültige Niederschlagswassergebühr neu festzusetzen.
In den Erlösen aus der Abfuhr von Fäkalien und der Beseitigung von Verstopfungen spiegelt sich die seit dem 01.01.2003 praktizierte dezentrale Entsorgung überwiegend nach dem Frischwassermaßstab wider. In den Beträgen ist auch die Kleineinleiterabgabe enthalten, die an die Stadtverwaltung zur Weiterleitung an das Landesumweltamt abzuführen ist.
Nach Vorlage der vollständigen Jahresdaten 2003 wird die Gebührenkalkulation ebenfalls noch einmal überprüft.
Die Auflösung der Kanalanschlussbeiträge und des Kostenersatzes ist unter Berücksichtigung der möglichen Zugänge ermittelt und in den Wirtschaftsplan eingestellt worden.
Die Kostenerstattung für das Industrie- und Gewerbegebiet Süd wurde wie in den Vorjahren nach der anteiligen Flächenauslastung ermittelt. Über weitere Neueingründungen von Unternehmen im Industrie- und Gewerbegebiet liegen uns zur Zeit keine Informationen vor.
Die Aufwendungen für Roh-,Hilfs- und Betriebsstoffe resultieren aus den Kosten für Strom, Chemikalien, Wasser und sonstige Verbrauchsmaterialien. Unter Berücksichtigung der Betriebskosten des Jahres 2003 und der Entwicklung bei den Strompreisen ist trotz weiterer Optimierung des Klärprozesses auch im Planjahr 2004 mit einem ähnlich hohen Bedarf unter Berücksichtigung der allgemeinen Preissteigerungen zu rechnen.
Bei den bezogenen Leistungen sind auch Aufwendungen für die Klärschlammentsorgung sowie für Räum- und Rechengut enthalten. Im Zuge der Optimierung des Chemikalieneinsatzes konnte eine Reduzierung der Klärschlammentsorgungskosten erreicht werden.
Weiterhin wird der Transportaufwand für das Einsammeln und Befördern im Rahmen der dezentralen Entsorgung nach dem Frischwassermaßstab geringer ausfallen, als ursprüng- lich angenommen, da die Fäkalmenge im Jahr 2003 nur 14 m³ betrug.
Die übrigen Leistungen betreffen vor allem Kanalinstandhaltungen, - reinigungen und –inspektionen.
Für das Planjahr 2004 werden außerordentliche Wartungsarbeiten im Bereich der Kläranlage notwendig. Da die Zeit der Gewährleistung abläuft, ist eine vollständige intensive Überprüfung der Anlage durch spezialisierte Fremdfirmen notwendig, um eventuelle Mängel noch rechtzeitig gegenüber der Baufirma geltend zu machen.
Die Personalkosten sind in Höhe der zu erwartenden Aufwendungen im Wirtschaftsplan berücksichtigt worden. Auf Grund der planmäßigen Tarifanhebungen ist auch in 2004 mit einem höheren Kostenvolumen zu rechnen.
Bei der Ermittlung der Abschreibungen sind wir vom vorhandenen Anlagenbestand zuzüglich der im Wirtschaftsjahr 2003 fertiggestellten und der im Planjahr 2004 zu erwartenden Investitionen ausgegangen. Insbesondere durch umfangreiche Investitionsmaßnahmen im Rahmen der Innenstadtbebauung werden zusätzliche Aufwendungen anfallen.
Die Verwaltungsaufwendungen der Stadtwerke basieren auf den bestehenden Berechnungsgrundlagen laut dem gültigen Betriebsführungsvertrag.
Die Abwasserabgabe für Schmutzwasser haben wir entsprechend dem Reinigungsgrad ermittelt. Auf Grund der zu erwartenden Schadstofffracht kann die Abwasserabgabe auch für das Wirtschaftsjahr 2004 mit T€ 62 beziffert werden.
Ab dem 01.01.2000 wird nach dem Brandenburgischen Abwasserabgabengesetz auch eine Abwasserabgabe für Niederschlagswasser erhoben. Für die einzelnen Einleitstellen sind die Abgabeerklärungen an die Obere Wasserbehörde eingereicht worden. Gebührenbescheide liegen jedoch bis zum heutigen Tage nicht vor, so dass die tatsächliche Abgabengröße noch nicht beziffert werden kann.
Da wir in der Stadt Forst über ein gesondertes Niederschlagswassernetz verfügen und auch nur Niederschläge in öffentliche Gewässer eingeleitet werden, gehen wir weitestgehend von einer Befreiung von einer Abwasserabgabe für Niederschlagswasser aus.
Weiterhin ist mit der Übernahme der dezentralen Entsorgung auch die Kleineinleiterabgabe vom Kunden zu vereinnahmen und an die Stadtverwaltung zur Weiterleitung an die obere Wasserbehörde abzuführen.
Auf Grund der im Zusammenhang mit strittigen Bauleistungen noch zu führenden Klageverfahren und der vorgesehenen Überprüfung der Gebührenkalkulation mussten die Prüfungs- und Rechtsberatungskosten in höherem Umfang eingeplant werden.
Die Zinserträge resultieren aus abgerechneten Stundungsvereinbarungen für Beitragszahlungen und Kostenersatz.
Die Zinsaufwendungen wurden in Höhe der vorliegenden Zins- und Tilgungspläne eingestellt. Anteilig ist die Umschuldung eines Darlehens zum März 2004 und die Neuaufnahme eines Kredites für die Finanzierung der notwendigen Investitionen berücksichtigt worden.
Der Wirtschaftsplan 2004 zeigt ein ausgeglichenes Jahresergebnis. Dies ist jedoch nur gesichert, wenn die Gebühren den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen der Abwasserentsorgung fristgerecht angepasst werden.
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der vorhandene Verlustvortrag ausgeglichen werden muss. Mit der Neukalkulation der Gebühren ist hierzu eine Entscheidung zu treffen.
Vermögensplan
Die Zuweisungen der öffentlichen Hand werden in der Anlage 3/2 detailliert dargestellt.
Die Ertragszuschüsse können im Wirtschaftsjahr 2004 in Höhe von T€ 336 angesetzt werden. Dabei handelt es sich um Kanalanschlussbeiträge und die Erstattung von Grundstücksanschlussleitungskosten.
Die Abschreibungen wurden entsprechend dem Erfolgsplan in den Vermögensplan eingestellt.
Auf Grund der umfangreichen Investitionen ist es zur Sicherung des Finanzbedarfs notwendig, ein weiteres Darlehen aufzunehmen.
Der Darlehensbestand des Eigenbetriebes beträgt per 31.12.2003 12,8 Mio. Euro. Durch die Aufnahme neuer Kreditmittel müssen zusätzliche Kostenbelastungen in den Wirtschaftsplan eingestellt werden.
Auf der Ausgabenseite des Vermögensplanes stellen sich unter Punkt 1 bis 5 die relevanten Positionen aus dem Erfolgsplan dar.
Die Investitionen für die Abwasserbeseitigung werden in der Anlage 3/1 detailliert nachgewiesen.
Als besonders umfangreiche Baumaßnahmen sind die Planung und der Bau der Schmutzwasserableitung und des Pumpwerkes an der Malxe sowie die Sanierung des Niederschlagswasserkanals an der Promenade im Zusammenhang mit dem Bau des Rosen-Centers zu nennen.
Die Tilgung der Kredite basiert auf den vorliegenden Tilgungsplänen. Der vorgesehene Neukredit wurde anteilig berücksichtigt.
Finanzplan
Bei den Einnahmen des Finanzplanes handelt es sich im wesentlichen um Zuweisungen der öffentlichen Hand, den Zuschüssen Nutzungsberechtigter sowie um die erwirtschafteten Abschreibungen.
Die Ausgaben betreffen insbesondere die Auflösung von Rücklagen, Sonderposten und Ertragszuschüssen sowie die Aufwendungen für Investitionen und die Tilgung von Krediten.
Mittelfristiger Erfolgsplan
In der mittelfristigen Erfolgsplanung sind wir von einer permanent rückläufigen Abwassermenge auf Grund der uns bekannten Bevölkerungsentwicklung ausgegangen. Schmutzwasserintensive Wirtschaftseingründungen sind in den kommenden Jahren nicht zu erwarten.
Die Kosten werden sich auf Grund ständig steigender Preise und Tarife schrittweise erhöhen.
Das bedeutet, dass mindestens alle zwei Jahre die Gebühren den tatsächlichen wirtschaftlichen Bedingungen angepasst werden müssen, um ein ausgeglichenes Jahresergebnis zu sichern und den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung gerecht zu werden.
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