Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Mit Beschlussfassung der Hauptsatzung wurde die hauptamtliche Stelle der Gleichstellungsbeauftragten in eine ehrenamtliche Tätigkeit umgewandelt. Um die Aufgaben des Landesgleichstellungsgesetzes, der Gemeindeordnung und der Hauptsatzung zu erfüllen, ist die inhaltliche Untersetzung dieser Tätigkeit erforderlich.
Folgende Schwerpunkte sollten dabei bewertet werden: - In welche dienstliche Stellung soll die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten eingeordnet werden? - Festlegung von Aufgaben und Kompetenzen zur Erfüllung der Aufgaben - In welcher Höhe soll eine Aufwandsentschädigung erfolgen? Erläuterungen:
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