Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die 1. Änderungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Hundesteuern. Erläuterungen:
Die Präambel wurde auf die zur Zeit gültigen Gesetzesgrundlagen aktualisiert.
Die Steuern in den Klammern des § 4 Absatz 1 bis 3 waren zeitlich vom 01.01. bis 31.12.2001 begrenzt und sind demnach nicht mehr relevant. Desweiteren wurde im Absatz 3 auf die aktuell gültige Hundehalterverordnung vom 16.06.2004 (GVBl. II S. 458) verwiesen.
Im § 12 Absatz 1 und 2 wurde ebenfalls der Gesetzesverweis das Kommunalabgabengesetz berichtigt. Anlagen:
1. Änderungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Hundesteuern
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