Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0101/2004  

 
 
Betreff: Vollzug der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO)
Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Festlegung der Stellplätze und Garagen, Stellplatzablösevertrag (Ablösungssatzung) gemäß § 81 Abs. 4 BbgBO
1. Beschluss über Anregungen und Bedenken
2. Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Baerwald
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
18.03.2004 
3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
14.04.2004 
3. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
30.04.2004 
4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
abwägung ablösungssatzung
stellplatzablösevertrag

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die vorgebrachten Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.

 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Ablösungssatzung nach § 81 Abs. 4 BbgBO einschließlich der Anlagen A, B, C bis C9.

 

Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Am 01.09.2003 trat die neue Brandenburgische Bauordnung in der Fassung vom 16.07.2003 in Kraft. Gemäß § 53 BbgBO sind die amtsfreien Gemeinden und Ämter als Sonderordnungs­behörde für den Vollzug der örtlichen Bauvorschriften und der planungsrechtlichen Festset­zungen bei genehmigungsfreien Vorhaben zuständig.

 

Die Stadt Forst (Lausitz) nimmt hierbei folgende in § 81 Abs. 4 BbgBO genannten Möglichkeiten zum Erlass einer örtlichen Bauvorschrift wahr. Sie kann dabei

 

  • die Zahl der erforderlichen notwendigen Stellplätze nach Art und Maß der Nutzung unter Berücksichtigung der verkehrlichen, wirtschaftspolitischen oder städtebaulichen Gründe unterschiedlich festsetzen,

 

  • die Herstellung von Stellplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge untersagen oder einschränken, wenn verkehrliche, wirtschaftspolitische oder städtebauliche Gründe dies rechtfertigen und Stell­plätze für die allgemeine Benutzung in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen,

 

  • die Geldbeträge für die Ablösung notwendiger Stellplätze bestimmen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss fasste am 18.09.2003 den Beschluss der öffentlichen Auslegung der Ablösesatzung. Die öffentliche Bekanntmachung hierzu erfolgte am 10.10.2003 im Rathausfenster. Im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Bürger und der berührten Träger öffentlicher Belange wurde die Ablösesatzung im Zeitraum vom 20.10.2003 bis 20.11.2003 im Bauverwaltungsamt der Stadt Forst (Lausitz) öffentlich ausgelegt.

 

Entsprechend der neuen Bauordnung wird die Anzahl der erforderlichen Stellplätze bei den Bauvorhaben durch die Stadt festgelegt. Deshalb ist die Anlage A neuer Bestandteil. Die Kalkulation der Herstellungskosten erfolgt gemäß § 43 BbgBO und muss beschlossen werden.

 

Bedenken, Anregungen und Hinweise gingen von betroffenen Bürgern nicht ein. Der Landkreis Spree-Neiße und die IHK Cottbus als beteiligte Träger öffentlicher Belange gaben Hinweise zur Satzung, die in den Satzungstext eingearbeitet wurden bzw. in der Anlage zur Satzung berück­sichtigt wurden.

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1 – Anregungen und Bedenken der TöB

Anlage 2 – Satzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 abwägung ablösungssatzung (58 KB)    
Anlage 2 2 stellplatzablösevertrag (177 KB)