Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, gemäß § 6 und § 14 BbgStrG in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juni 1999, geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2003, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Branden-burg am 23. Dezember 2003, in Kraft getreten am 1. Februar 2004, die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke als Gemeindestraße zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr mit der Anlage 1 zu beschließen.
Gemarkung: Forst Flur: 41 Flurstücke: 907 und 909
Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Mit der Eingründung der Unternehmen Otto & Horn Immobilienverwaltungs GbR und Gloeckner/Jung GbR wurde für die Erschließung der Grundstücke von der B 112 (ehem. L 48) eine Grundstückszufahrt geschaffen. Mit der “Kurt-Rüdiger-Müller-Straße” besteht jetzt die Möglichkeit, bis zur Döberner Straße zu gelangen. Die Zweckbestimmung der Zufahrt hat sich somit maßgeblich geändert.
Straßenbaulastträger der Einmündung wird die Stadt Forst (Lausitz).
Die Beschlußvorlage Nr. SVV/0306/2000 bleibt hiervon unberührt.
Die beantragte Änderung ist mit vorbezeichneten Grundstückseigentümern abgestimmt und bestätigt. |
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