Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0103/2004  

 
 
Betreff: Vollzug des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG)
Herstellung der Erschließungsanlage "Kurt-Rüdiger-Müller-Straße"
hier: Widmung der Erschließungsanlage nach § 6 des Brandenburgischen Straßengesetzes
(BbgStrG)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hartz
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Kornegger, Petra
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
18.03.2004 
3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
14.04.2004 
3. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
30.04.2004 
4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, gemäß § 6 und § 14 BbgStrG in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juni 1999, geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2003, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Branden-burg am 23. Dezember 2003, in Kraft getreten am 1. Februar 2004, die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke als Gemeindestraße zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr mit der Anlage 1 zu beschließen.

 

Gemarkung: Forst

Flur:              41

Flurstücke:   907 und 909

 

 

Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Mit der Eingründung der Unternehmen Otto & Horn Immobilienverwaltungs GbR und Gloeckner/Jung GbR wurde für die Erschließung der Grundstücke von der B 112 (ehem. L 48) eine Grundstückszufahrt geschaffen.

Mit der “Kurt-Rüdiger-Müller-Straße” besteht jetzt die Möglichkeit, bis zur Döberner Straße zu gelangen.

Die Zweckbestimmung der Zufahrt hat sich somit maßgeblich geändert.

 

Straßenbaulastträger der Einmündung wird die Stadt Forst (Lausitz).

 

Die Beschlußvorlage Nr. SVV/0306/2000 bleibt hiervon unberührt.

 

Die beantragte Änderung ist mit vorbezeichneten Grundstückseigentümern abgestimmt und bestätigt.