Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0109/2004  

 
 
Betreff: Sanierungsgebiet "Nordstadt"
hier: Bestätigung der Entwurfsplanung zum Straßenbau Frankfurter Straße, zwischen Berliner Platz und Kleine Frankfurter Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Jahnke
Federführend:Tief- und Gartenbauamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Sanierungsbeirat Vorberatung
30.03.2004      ungeändert beschlossen   
Bau- und Umweltausschuss Entscheidung
22.04.2004 
4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss bestätigt die Entwurfsplanung zum Straßenbau Frankfurter Straße, zwischen Berliner Platz und Kleine Frankfurter Straße.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die Frankfurter Straße soll zwischen dem Berliner Platz und der Kleinen Frankfurter Straße ent­sprechend der vorliegenden Verkehrskonzeption zum Sanierungsgebiet “Nordstadt” Forst (Lausitz) sowie auf der Grundlage der Erkenntnisse der Vorgaben des kommunalen Verkehrs­entwicklungsplanes für das Gesamtgebiet der Stadt Forst (Lausitz) ausgebaut werden.

 

Im Straßenabschnitt Gymnasialstraße bis zur Kleinen Frankfurter Straße befindet sich die Frankfurter Straße im Sanierungsgebiet  “Nordstadt”. Das entspricht ca. 2/3 der auszubauen­den Gesamtlänge.

 

Die Verwaltung hat die Erarbeitung des ingenieurtechnischen Projektes an das Ingenieurbüro Meister beauftragt.

 

Die Frankfurter Straße verläuft von Süd nach Nord. Die Gesamtbaulänge beträgt ca. 2.800 m. Die Bauabschnitte 1 bis 3 umfassen den nördlichen Bereich der Frankfurter Straße und sind teil­weise schon realisiert.

 

Die Frankfurter Straße ist eine Straße mit starkem innerörtlichen Verkehr und verbindet die Innen­stadt mit der zukünftigen Nordumfahrung der Stadt Forst (Lausitz). Der neu zu betrachten­de Bauabschnitt von der Kleinen Frankfurter Straße bis zum Berliner Platz hat eine Länge von ca. 800 m.

 

Die Fahrbahnbreite von 6,50 m ist für den Begegnungsfall Lkw/Lkw ausgerichtet. Aufweitungen, Einengungen und Verschwenkungen der Fahrbahn sind zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer als Gestaltungsmerkmale und aufgrund von Vorgaben bestehender Planungen eingearbeitet worden.

 

Das Parken soll über angeordnete Parkbuchten außerhalb der Fahrbahn abgewickelt werden, wobei aufgrund der in den angrenzenden Straßenzügen nicht ausgenutzten Stellflächen sowie der Parkmöglichkeiten auf den privaten Grundstücken die Anzahl der Stellflächen minimiert wurde.

 

Die Parkflächen sollen längs zur Fahrbahn angeordnet werden. Die Befestigung soll mit vorhan­denem Granitpflaster erfolgen. Es wird beidseitig ein gemeinsamer Rad-/Gehweg geplant. Dieser wird im Abschnitt zwischen der Kleinen Frankfurter Straße und der Otto-Nagel-Straße getrennt durch Stellflächen und straßenbegleitende Begrünung sowie im Abschnitt zwischen der Otto-Nagel-Straße und dem Berliner Platz fahrbahnbegleitend geführt. Die Mindestbreite von 2,50 m nach EAE 85/5 wird nicht unterschritten. Der Rad-/Gehweg wird durch einen Sicher­heitsstreifen aus Mosaikpflaster von der Fahrbahn bzw. von den Stellflächen getrennt. Es ist vorgesehen, den Rad-/Gehweg mit Gehwegplatten (Format 30 x 30 cm) und zugehörigen Bischoffsmützen zu befestigen. Die Befestigung der Grundstückszufahrten erfolgt mit Granit­kleinpflaster 10 x 10 cm.

 

Die Fahrbahn soll eine Asphaltdecke sowie beidseitig einen Entwässerungsstreifen aus Granit­kleinpflaster 10 x 10 cm erhalten. Die Gesamtbreite der Fahrbahn einschließlich des Entwässe­rungsstreifens beträgt 6,50 m.

 

Am Bauanfang im Bereich der Bushaltestellen an der Grundschule Nordstadt ist zur Schulweg­sicherung ein Fußgängerüberweg vorgesehen.

 

Im Bereich der Hochstraße soll die Frankfurter Straße einen Fahrbahnteiler in Form einer Grün­fläche mit Querungshilfe erhalten. Hier ist ebenfalls vorgesehen, einen Fußgängerüberweg anzuordnen.

 

Die vorhandenen Bushaltestellen, Grundschule Nordstadt und nördlich der Otto-Nagel-Straße, bleiben erhalten.

 

Im Zuge der Baumaßnahme sollen die vorhandenen 21 Linden (zwischen der Kleinen Frank­furter Straße und der Virchowstraße) gefällt werden. Die Bäume sind im Wurzelbereich stark aufgewachsen und weisen bereits Schädigungen auf. In Vorbereitung der Baumaßnahme erfolgt durch das Tief- und Gartenbauamt eine genaue Analyse der Bäume.

 

Im Gegenzug zu den Fällungen sollen in der Frankfurter Straße ca. 35 Baumneupflanzungen erfolgen. Die Bepflanzung soll beidseitig zwischen dem Geh- und Radweg und der Fahrbahn vorgenommen werden. Teilweise wird der straßenbegleitende Grünstreifen durch Stellflächen unterbrochen. Die Bäume sollen zur Reduzierung des Pflegeaufwandes eine Unterpflanzung mit Bodendeckern erhalten.

 

Weiterhin berücksichtigt wurde die vorgesehene Bewerbung der Stadt Forst (Lausitz) als “Rosenstadt Forst (Lausitz)”. Im Bereich der Einmündung Otto-Nagel-Straße, welche eine rechtwinklige Anbindung an die Frankfurter Straße erhält, sowie auf dem Fahrbahnteiler in Höhe der Hochstraße sollen Rosen gepflanzt werden.

 

Im Zuge der geplanten Baumaßnahme ist die Beleuchtungsanlage zu erneuern. Gegenwärtig wird durch die Leitungsträger die notwendige Erneuerung bzw. Sanierung der Medien im Bau­raum geprüft. Aussagen hierzu liegen noch nicht vor.

 

Die voraussichtlichen Baukosten für den Straßenbau belaufen sich für die vorgestellte Entwurfs­planung auf ca. 1.500.000 EUR. Die Stadtverwaltung hat das Bauvorhaben zur Finanzierung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz angemeldet. Innerhalb des Sanierungsge­bietes “Nordstadt” ist die Förderung der Beleuchtung und der Stellflächen möglich.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

61500.96000

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

z.Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüberträge, genehm.
über-/außerpl.Ausgaben, VE)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschl. Bestellungen)

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei

überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift