Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Festsetzung der saisonalen Eintrittspreise für den Ostdeutschen Rosengarten (gültig ab 01. Mai 2004). Diese Preise finden keine Anwendung bei Sonderveranstaltungen bzw. während der Rosengartenfesttage. Erläuterungen:
Die bestehende Eintrittspreisgestaltung resultiert auf dem Beschluß des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.02.1998, in letzter Fassung durch die Stadtverordneten-versammlung zur Währungsumstellung in EURO geändert und ab 01.01.2002 gültig.
Die Kassierung der Eintrittsgelder für den Ostdeutschen Rosengarten erfolgt seit vielen Jahren durch den Fremdenverkehrsverein Forst e.V. Durch regelmäßige Erfahrungsberichte, der kontinuierlichen Zusammenarbeit mit den relevanten Ämtern der Stadt Forst (Lausitz) sowie durch die ebenfalls langjährige Zusammenarbeit in Vorbereitung und Durchführung der Rosengartenfesttage wurde folgendes festgestellt:
Die 1998 eingeführten veränderten und teilweise erweiterten Tarifgruppen haben sich bewährt. Insbesondere die Staffelung in verschiedene Tarifgruppen, Familienkarten, Gruppentarife etc. wurden von den Besuchern angenommen. Dennoch stellt sich heraus, dass beispielsweise Jahreskarten einen rückläufigen Trend zeigen, zunehmend aber nach Tickets, wie z.B. Monatskarten, nachgefragt wird oder aber Gruppentarife dem allgemeinen Trend anzupassen wären.
Außerdem zeigte sich in den letzten Jahren, dass die Tarifgruppenfestlegungen zu den Rosengartenfesttagen nicht vollkommen identisch sind mit den üblichen saisonalen Tarifgruppen. Ursachen dafür liegen z.B. in den wechselnden Programmangeboten zu den Festtagen und der damit jährlich neu festzulegenden angepassten Eintrittspreisgestaltung für die Festtage. Es wird daher auch künftig nicht möglich sein, eine 100%ige Übereinstimmung herzustellen (z.B. finden für die Festtage keine Jahreskarten Verwendung), jedoch ist eine weitgehendste Angleichung realisierbar.
Die eingereichte Vorlage dient zwei Zielstellungen:
Die vorgeschlagene Erhöhung der Eintrittspreise bzw. Tarifgruppengestaltung basiert auf Erfahrungswerten und der Prüfung ähnlicher Einrichtungen. Dabei ist anzumerken, dass eine kostendeckende Eintrittsgestaltung grundsätzlich nicht erreicht werden kann. Ziel sollte es sein, mit einer moderaten Anpassung der saisonalen Eintrittspreise eine Verbindung zwischen Notwendigkeit und Machbarkeit herzustellen.
Dabei darf nicht aus den Augen verloren werden, dass es im Vordergrund um die Sicherung und den Erhalt dieser traditionellen architektonisch und botanisch wertvollen Anlage als Erholungs- und Kulturstandort für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt geht.
Aber auch das touristische Potential des Ostdeutschen Rosengartens gilt es weiter auszubauen. In den letzten Jahren konnte eine ansteigende Besucherzahl verzeichnet werden, diese Entwicklung muß weiter fortgesetzt werden. Auch dazu dienen die vorgeschlagenen Tarifgruppen bzw. Spezialregelungen. Insbesondere Reiseveranstaltern muß mit den von uns veranschlagten Eintrittspreisen und Staffelungen ein gewisser finanziellen Anreiz gegeben werden.
Zur Verdeutlichung der Preisgestaltung siehe beigefügte Anlage: Anlagen:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||