Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) bestätigt die Absicht, die Promenade (zwischen Gerberstraße und Cottbuser Straße) und die Cottbuser Straße (zwischen Berliner Platz und Am Markt) teileinzuziehen. Die Absicht der Teileinziehung ist öffentlich bekanntzumachen. Der Bereich der Teileinziehung wird Fußgängerbereich. Erläuterungen:
Die Promenade, zwischen der Gerberstraße und der Cottbuser Straße, befindet sich im Entwicklungsbereich Promenade. Die Cottbuser Straße im bezeichneten Straßenabschnitt tangiert den Entwicklungsbereich Promenade.
Die Promenade und die Cottbuser Straße werden in den bezeichneten Abschnitten nach dem durchgeführten Straßenausbau als Fußgängerzone beschildert. Für die anliegenden Einzelhandelseinrichtungen wird der Lieferverkehr zeitlich beschränkt, in der Zeit von 22.00 Uhr bis 08.00 Uhr zugelassen.
Die Ausweisung der Fußgängerzone mit zeitlich beschränkter Zulassung des Lieferverkehrs entspricht den städtebaulichen Zielsetzungen für die Innenstadt der Stadt Forst (Lausitz). Die Teileinziehung der Promenade und Cottbuser Straße in den bezeichneten Abschnitten erfolgt in Erweiterung der Teileinziehung der Gerberstraße, der Thumstraße und der Beethovenstraße (zwischen Thumstraße und Cottbuser Straße).
Mit der Ausweisung der besonderen Zweckbestimmung wird die Attraktivität für den fußläufigen Verkehr erhöht. Die fußläufige Vernetzung der im Bereich befindlichen öffentlichen Gebäude, der Handels- und Dienstleistungseinrichtungen, hier auch zusammenhängend die Anbindung des Ärztehauses am Friedrichplatz über die wiederherzustellende Uferstraße, wird erfolgen.
Der geplante Fußgängerbereich ist hinsichtlich seiner Ausdehnung klein und überschaubar. Mehrere Stellplätze und Stellplatzanlagen sind unmittelbar anliegend für den motorisierten Verkehr vorhanden (Parkplatz Lindenplatz, straßenbegleitende Stellflächen in der Lindenstraße und Amtstraße, Parkplatz Friedrichplatz).
Die Absicht der Teileinziehung ist auf Kosten des Trägers der Straßenbaulast drei Monate vorher in den Gemeinden, die die Straße berührt, öffentlich bekanntzumachen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Anlagen:
Übersichtslageplan |
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