Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0148/2004  

 
 
Betreff: Vollzug des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG)
hier: Teileinziehung Promenade (zwischen Gerberstraße und Cottbuser Straße) und Cottbuser Straße (zwischen Berliner Platz und Am Markt) nach § 8 BbgStrG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Jahnke
Federführend:Tief- und Gartenbauamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
17.05.2004 
5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
16.06.2004 
5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) bestätigt die Absicht, die Promenade (zwischen Gerberstraße und Cottbuser Straße) und die Cottbuser Straße (zwischen Berliner Platz und Am Markt) teileinzuziehen. Die Absicht der Teileinziehung ist öffentlich bekanntzu­machen. Der Bereich der Teileinziehung wird Fußgängerbereich.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die Promenade, zwischen der Gerberstraße und der Cottbuser Straße, befindet sich im Ent­wicklungsbereich Promenade. Die Cottbuser Straße im bezeichneten Straßenabschnitt tangiert den Entwicklungsbereich Promenade.

 

Die Promenade und die Cottbuser Straße werden in den bezeichneten Abschnitten nach dem durchgeführten Straßenausbau als Fußgängerzone beschildert. Für die anliegenden Einzel­handelseinrichtungen wird der Lieferverkehr zeitlich beschränkt, in der Zeit von 22.00 Uhr bis 08.00 Uhr zugelassen.

 

Die Ausweisung der Fußgängerzone mit zeitlich beschränkter Zulassung des Lieferverkehrs entspricht den städtebaulichen Zielsetzungen für die Innenstadt der Stadt Forst (Lausitz). Die Teileinziehung der Promenade und Cottbuser Straße in den bezeichneten Abschnitten erfolgt in Erweiterung der Teileinziehung der Gerberstraße, der Thumstraße und der Beethovenstraße (zwischen Thumstraße und Cottbuser Straße).

 

Mit der Ausweisung der besonderen Zweckbestimmung wird die Attraktivität für den fußläufigen Verkehr erhöht. Die fußläufige Vernetzung der im Bereich befindlichen öffentlichen Gebäude, der Handels- und Dienstleistungseinrichtungen, hier auch zusammenhängend die Anbindung des Ärztehauses am Friedrichplatz über die wiederherzustellende Uferstraße, wird erfolgen.

 

Der geplante Fußgängerbereich ist hinsichtlich seiner Ausdehnung klein und überschaubar. Mehrere Stellplätze und Stellplatzanlagen sind unmittelbar anliegend für den motorisierten Verkehr vorhanden (Parkplatz Lindenplatz, straßenbegleitende Stellflächen in der Linden­straße und Amtstraße, Parkplatz Friedrichplatz).

 

Die Absicht der Teileinziehung ist auf Kosten des Trägers der Straßenbaulast drei Monate vorher in den Gemeinden, die die Straße berührt, öffentlich bekanntzumachen, um Gelegen­heit zu Einwendungen zu geben.

Anlagen:

Anlagen:

 

Übersichtslageplan