Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0168/2004  

 
 
Betreff: Bestätigung der Kanalbauplanungen
1. Sanierung Niederschlagswasserkanal (Lohmühlgraben)
2. Schmutzwasserableitung Forst (Lausitz), Am Kreuzberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Przychodzki
Federführend:Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Entscheidung
17.05.2004 
5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss bestätigt die Kanalplanungen für die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen:

 

1.      Sanierung Niederschlagswasserkanal (Lohmühlgraben)

2.      Schmutzwasserableitung Forst (Lausitz), Am Kreuzberg

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Zu 1. – Sanierung Niederschlagswasserkanal (Lohmühlgraben)

 

Von der Stadtwerke Forst GmbH wurde im Dezember 2001 eine Bauzustandsuntersuchung des Lohmühlgrabens beauftragt. Im Ergebnis der Untersuchung wurden Längs- und Horizontalrisse sowie Ausplatzungen und Aussinterungen im vorhandenen Kanalmantel festgestellt, deren Ent­stehung auf veränderte bzw. zu hohe Lasteintragungen (u. a. Verkehrslasten, Randbe­bauungen) zurückzuführen sind.

 

Zeitgleich begannen die Planungen für die Straßenbaumaßnahmen “Cottbuser Straße” und “Promenade”, welche größtenteils abgeschlossen sind. Entsprechend dem Verkehrsentwick­lungskonzept der Stadt Forst (Lausitz) und den Festlegungen des geltenden Bebauungsplanes erfolgt der Ausbau der “Cottbuser Straße” und der “Promenade” (ab Einmündungsbereich Gerberstraße) als Fußgängerbereich mit zeitlich beschränkten Lieferverkehr. Grundsatz dieser Straßenbauplanung ist die innerstädtische Verkehrsberuhigung bei gleichzeitiger Aufwertung der Attraktivität des Stadtkerns. Im Straßenabschnitt zwischen dem Lindenplatz und der Gerber­straße erfolgt der Ausbau der Promenade entsprechend der künftigen Nutzung als Sammel­straße mit einer zugrunde liegenden Entwurfsgeschwindigkeit von 50 km/h.

 

Aus dem Lageverlauf des Lohmühlgrabens ist ersichtlich, dass er sich innerhalb der Baufelder dieser beider Straßenbaumaßnahmen befindet. In Vorbereitung der anstehenden Straßenbau­maßnahmen erfolgte in Ergänzung zu der bereits durchgeführten Bauwerksuntersuchung zum Bauzustand des Lohmühlgrabens der statische Nachweis seiner Tragfähigkeit. Diese Nachweise wurden für die im Rahmen der Straßenerneuerung auftretenden Lasten aus dem Ver­dichtungsdruck sowie für die Nutzung durch SLW 60 geführt.

 

Infolge der ungünstigen Bodenverhältnisse, die durch die Baugrunderkundung festgestellt wurden, sowie daraus folgend, der Ausbau der Promenade gemäß RStO 01, kommt es außer den nach Gutachten festgestellten baulichen und statischen Mängeln durch Tiefbauarbeiten des Straßenbaues zu einer teilweisen Freilegung des Lohmühlgrabens aufgrund der partiell nur gering vorhandenen Überdeckung des verrohrten Grabens. Im “günstigsten” Fall verbleibt innerhalb der Bauphase Erdarbeiten eine nur geringe Überdeckung. Bedingt durch den während des Ausbaues der Promenade vorhandenen Baustellenverkehr sowie bei der Herstellung der Tragschichten der neuen Straße, erfolgen hohe punktuelle Lasteintragungen, welche direkt bzw. indirekt auf den Lohmühlgraben übertragen werden. Diese Lasteintragungen im Zusammen­hang mit den vorhandenen Randbedingungen, welche dem statischen Nachweis zugrunde liegen, führen zum Versagen des verrohrten Abschnittes des Lohmühlgrabens. Die Standfestigkeit des Lohmühlgrabens ist nicht mehr gegeben. Schlussfolgernd aus den im Rahmen der Vorunter­suchungen gewonnenen Erkenntnissen zum Stand des Lohmühlgrabens sowie zur Standfestig­keit, sind Maßnahmen zur Erreichung der statischen Stabilität in Form einer Sanierung unum­gänglich.

 

Für die Sanierung des Lohmühlgrabens wird das “Rohrrelining mit vorgefertigten Profilen” als technische Lösung angewandt. Mit diesem Verfahren sanierte Kanäle entsprechen der Qualität einer hochwertigen Neuverlegung bei gleichzeitiger Einsparung von Erd- und Verbauarbeiten, mit stark verminderter Wasserhaltung und geringen Verkehrseinschränkungen.

 

Nach Absperrung und Sicherung des Baustellenbereiches wird im notwendigen Umfang die Oberflächenbefestigung vorgenommen, anschließend die Baugrube über dem Kanal ausge­hoben und mittels Verbau gesichert. Im Folgenden wird der Scheitel- und Kämpferbereich des Kanals geöffnet. Durch diese Öffnung werden diskontinuierlich Einzelrohre in den zu sanieren­den Kanalabschnitt eingebaut. Der Einbau erfolgt im Einfahr- oder Einschubverfahren. Bei Ein­fahrverfahren nimmt ein Fahrwagen die Rohre im Kanal auf und platziert sie an der vorgesehe­nen Stelle. Vor Ankuppeln eines nächsten Rohres erfolgt, zur Herstellung und Einhaltung des vorgegebenen Gefälles bzw. der Solllage, die Ausrichtung, Fixierung und Auftriebssicherung. Sind alle Rohre eingebaut, wird der entstandene Ringraum zwischen Altkanal und Liningrohr vollständig mit Dämmer aufgefüllt. Der Dämmer sichert das Liningrohr in seiner Lage und stellt einen Kraftschluss mit dem vorhandenen Kanal her. Im weiteren Verlauf werden die seitlichen Zuläufe wieder an den Kanal angeschlossen, die Bausubstanz des Kanals im Bereich der Bau­grube wieder hergestellt und die Baugrube geschlossen.

 

Beim Bauvorhaben sind folgende Leistungen auszuführen:

 

-           ca. 230 m GFK-Kurzrohrrelining Maul 2000/1500

-           Freilegen der Einziehbaugruben, einschließlich Entfernung der Abdeckungen

-           Schachtneusetzungen auf die vorhandene Kanalsohle des Sammlers

-           ca. 30 Stück Anschlussleitungen an sanierten Kanal in geschlossener Bauweise anbinden

-           Abbruch des vorhandenen Brückenbauwerkes (Lindenstraße)

-           ca. 60 m Neuverlegung von GFK-Rohr DN 900

-           Änderung Querung Schmutzwasserkanal in der Lindenstraße

 

Nach der Kostenberechnung belaufen sich die reinen Baukosten auf ca. 919.000,00 EUR brutto. Da diese Sanierungsleistungen von den Auftragnehmern eine außergewöhnliche Leistungs­fähig­keit wie Erfahrung, besondere technische Einrichtungen und fachkundige Arbeitskräfte er­fordern, ist eine beschränkte Ausschreibung lt. VOB/A zulässig, in die 9 Unternehmen, die die oben genannten Kriterien erfüllen, einbezogen wurden.

 

 

Zu 2. – Schmutzwasserableitung Forst (Lausitz), Am Kreuzberg

 

Mit dem Ausbau und der abwassertechnischen Erschließung der Frankfurter Straße sind die Voraussetzungen für die abwassertechnische Erschließung der Straße Am Kreuzberg gegeben (siehe Beschlussvorlage SVV/0930/2003).

 

Entgegen der ursprünglichen Planung wird das Pumpwerk nicht im Nebenbereich der Frank­furter Straße errichtet, sondern im Nebenbereich Mitte der Straße Am Kreuzberg. Die Ursache für diese Standortveränderung ist in der Grundwasserschadstofffahne der ehemaligen chemischen Reinigung LATEFO begründet. Der neue Standort ist weiter von dieser Schad­stofffahne entfernt und das Risiko, bei der Grundwasserabsenkung kontaminiertes Grund­wasser zu fördern und entsorgen zu müssen, deutlich geringer einzuschätzen als an dem ursprüng­lichen Standort.

 

Der Kanal in der gesamten Straße wird als Freispiegelkanal verlegt. Nach der Kostenberech­nung belaufen sich die reinen Baukosten auf ca. 223.000,00 EUR brutto.