Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Neufestsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2004 gemäß Anlage 1. Gleichzeitig wird das am 27.02.2004 beschlossene Haushaltssicherungskonzept (Nr. 2 der Beschlußvorlage SVV/0066/2004 NEU) aufgehoben. Erläuterungen:
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 27.02.2004 das Haushaltssicherungskonzept und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2004 beschlossen (Nr. 2 und 3 der Beschlußvorlage SVV/0066/2004 NEU). Die Haushaltssatzung enthält die folgenden genehmigungspflichtigen Teile:
Der Landrat des Landkreises Spree-Neiße als allgemeine untere Landesbehörde (Kommunalaufsichtsbehörde) hat am 24.06.2004 den als Anlage 2 beigefügten Bescheid erlassen.
Zu Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bedarf gemäß § 84 Abs. 4 GO insoweit der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde, als in den Jahren zu deren Lasten sie veranschlagt sind, insgesamt Kreditaufnahmen vorgesehen sind. Nach dem bisherigen Finanzplan sind im Jahr 2005 Kreditaufnahmen in Höhe von 200.000 Euro vorgesehen. Insoweit würde eine Genehmigungspflicht der Verpflichtungsermächtigungen bestehen. Da die Stadt Forst (Lausitz) nach dem zwischenzeitlich beschlossenen Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz im Haushaltsjahr 2005 höhere investive Zuweisungen erhält, als dies bisher vorgesehen war, ist eine Kreditaufnahme nicht erforderlich. Damit ist die Genehmigung des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen entbehrlich.
Zu Kredite und Kassenkredite Der Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 2.270.000 Euro und der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 16.500.000 Euro wurden von der Kommunalaufsichtsbehörde genehmigt. Die Aufnahme der Kredite und der Kassenkredite ist jedoch erst dann möglich, wenn auch das Haushaltssicherungskonzept genehmigt ist.
Zu Haushaltssicherungskonzept Das beschlossene Haushaltssicherungskonzept wurde von der Kommunalaufsichtsbehörde nicht genehmigt. Der Hauptgrund für die Nichtgenehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes liegt in der Dauer des Konsolidierungszeitraumes (Jahr 2017) begründet. Weiterhin hat die Kommunalaufsichtsbehörde der Stadt Forst (Lausitz) aufgegeben, bestimmte Ausgabepositionen einer Prüfung zu unterziehen. Das bisherige Haushaltssicherungskonzept wurde überarbeitet. Das nunmehr vorliegende Haushaltssicherungskonzept sieht einen Haushaltsausgleich im Jahr 2013 vor. Desweiteren wurden Regelungen bezüglich der von der Kommunalaufsichtsbehörde genannten Ausgabepositionen im Haushaltssicherungskonzept aufgenommen.
Zur besseren Übersicht wurden die Änderungen gegenüber dem bisherigen Haushaltssicherungskonzept grün gekennzeichnet.
Entsprechend dem Bescheid der Kommunalaufsichtsbehörde wurden die Fehlbeträge des jeweils abgelaufenen Haushaltsjahres im folgenden Haushaltsjahr veranschlagt.
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