Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Ausführungsbestimmungen zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Entwässerung der Stadt - Abwassergebührensatzung - laut Anlage 1.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
Erläuterungen:
Die Abwassergebührensatzung ist erstmalig am 20. 03. 1993 in Kraft getreten.
Für alle erstmalig hergestellten öffentlichen Abwasseranlagen wurden seit 1999 17 Bürgerinformationen durchgeführt, wobei über 900 Eigentümer und andere Beitragspflichtige ermittelt werden mussten.
Die Bauverwaltung wurde 2000 erstmalig durch den Bau- und Umweltausschuss beauftragt, ein Regelwerk zur Anwendung der Abwassergebührensatzung aufzustellen und zur Beschlussfassung vorzulegen.
In den beiliegenden Ausführungsbestimmungen wurde die neue Gesetzeslage und die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt. Die Einbeziehung und Mitwirkung der Bürger wurde dargestellt.
Zunehmend wird durch die Grundstückseigentümer eine Stundung mit Ratenzahlung in Anspruch genommen (2003 – 62 Anträge). |
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