Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Ausführungsbestimmungen zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Forst (Lausitz) – Erschließungsbeitragssatzung – laut Anlage 1.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
Erläuterungen:
Die Erschließungsbeitragssatzung ist erstmalig am 06. 02. 1991 in Kraft getreten. Für alle erstmalig herzustellenden Straßen wurden Bürgeranhörungen durchgeführt und allein im Jahr 2003 ca. 550 Vorausleistungs- und Heranziehungsbescheide erteilt.
Die Bauverwaltung wurde durch den Bau- und Umweltausschuss 1999 erstmalig beauftragt, ein Regelwerk zur Anwendung der Erschließungsbeitragssatzung aufzustellen und zur Beschlussfassung vorzulegen. In den vorliegenden Ausführungsbestimmungen wurde die Einbeziehung und Mitwirkung der Bürger sowie Maßnahmen zur finanziellen Belastung der Beitragspflichtigen aufgenommen.
Dabei ist die aktuelle Rechtsprechung in wesentlichen Bereichen berücksichtigt worden.
Zunehmend wird durch die Grundstückseigentümer eine Stundung mit Ratenzahlung in Anspruch genommen (2003 – 32 Anträge). |
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