Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0205/2004  

 
 
Betreff: Weiterführung von Grundschulen in der Stadt Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Dr. Kaiser, Andreas
Federführend:Schul-, Sport-, und Kulturamt, Soziales Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Soziales Vorberatung
20.09.2004 
Sondersitzung des Ausschusses für Kultur und Soziales zur Kenntnis genommen   
Wirtschafts- und Finanzausschuss Vorberatung
27.09.2004 
7. Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses abgelehnt   
Hauptausschuss Vorberatung
29.09.2004 
6. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
Anlagen:
Informationsmaterial Neuordnung Grundschulen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Weiterführung der

 

Grundschule Nordstadt, Standort Frankfurter Straße 48

Grundschule Forst Mitte

Grundschule Noßdorf und

Grundschule Keune

 

ab Schuljahr 2005/2006 und beauftragt die Verwaltung folgende Verfahrensschritte zur künftigen Weiterführung von Grundschulen in der Stadt Forst (Lausitz) umzusetzen:

 

 

1.      Mit Beginn des Schuljahres 2005/2006 wird der Schulbetrieb auf dem Schulstandort Frankfurter Straße 48 für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Nordstadt fortgeführt. Der Schulstandort Pestalozziplatz 7 der Grundschule Nordstadt wird nur noch bis zum Ende des Schuljahres 2004/2005 für schulische Zwecke betrieben.

 

2.      Entsprechend Beschluss (Nr. SVV/1060/2003) der Stadtverordnetenversammlung vom 26. September 2003 und Genehmigungsbescheid des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 24. Oktober 2003 werden die Klassen der zum Ende des Schuljahres 2004/2005 aufgelösten Grundschule 5 als Grundschülerinnen und Grundschüler der Grundschule Nordstadt, Standort Frankfurter Straße 48, mit Beginn des Schuljahres 2005/2006 weiter beschult.

 

3.      Im 2. Halbjahr des Schuljahres 2008/2009 wird auf der Grundlage der Ist-Geburten bis 2008 erneut geprüft, ob eine weitere Grundschule aufgelöst werden kann. Mit Blick auf Entscheidungen zur Investitionsplanung an Grundschulen wird schon heute festgelegt, dass die dann gegebenenfalls aufzulösende Grundschule die Grundschule Keune ist.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Ausgangspunkt für die Schulentwicklungsplanung im Grundschulbereich für die Stadt Forst (Lausitz) ist die vom Schulgesetz vorgeschriebene übergeordnete Schulentwicklungsplanung des Landkreises Spree-Neiße.

 

Im Schulentwicklungsplan des Landkreises Spree-Neiße für den Zeitraum 2002 bis 2007 wird zur Schulentwicklung in der Stadt Forst (Lausitz) im Kern Folgendes ausgesagt: „Der Stadt Forst wird erneut aufgegeben, eine Optimierung auf 3 Standorte zu prüfen. Aus der Sicht des Kreises ist auch die Einführung von FLEX-Klassen keine Begründung 4 Standorte notwendigerweise aufrechtzuerhalten. Die Festlegung der konkreten Schulstandorte hat neben pädagogischen Gesichtspunkten unter ausreichender Beachtung und Abwägung der anstehenden Investitions- und Betriebskosten sowie einer optimalen Gestaltung der Schülerbeförderung zu erfolgen.“

 

Eine weitere aktuelle und dringende Notwendigkeit zur Beschlussfassung über weiterzuführende Grundschulstandorte ist aus dem Haushaltssicherungskonzept der Stadt Forst (Lausitz) abzuleiten.

 

Unter dem Punkt Senkung der Ausgaben wird unter dem Unterpunkt e) Grundschulen ausgeführt: „Es erfolgt eine Überprüfung zur Reduzierung der Grundschulen zum frühestmöglichen Zeitpunkt.“

 

Beide Prüfaufträge stellen darauf ab, dass die bisher 6 Grundschulstandorte der Stadt Forst (Lausitz) von denen derzeit 5 betrieben werden, zu reduzieren sind und ob eine Optimierung auf 3 Schulstandorte überhaupt möglich ist.

 

Als Grundlage für den Realisierungsweg zur Reduzierung von Grundschulstandorten fanden am 16. Juli 2004 und 11. August 2004 ausführliche Beratungen zwischen dem Amtsleiter Herrn Dr. Kaiser und dem zuständigen Bearbeiter im Bildungsministerium Herrn Büttner im Bildungsministerium statt. Im Ergebnis dieser Beratungen wird durch das Fachamt der vorliegende Beschluss vorgeschlagen. Der Bearbeiter des Bildungsministeriums bezeichnete den nunmehr vorgesehenen Beschlussinhalt „als elegante und zukunftsträchtige Lösung der Neuordnung der Grundschulen in Forst“. Abschließend wurde der Beschlussvorschlag am 31. August 2004 durch den Amtsleiter der Grundschulrätin Frau Kohle vorgetragen und erläutert. Im Ergebnis hält die zuständige Grundschulrätin die vorgeschlagenen Verfahrensschritte für umsetzbar.

 

Mit Blick auf die in der Anlage dargestellten Informationen können folgende grundsätzliche Aussagen im Zusammenhang mit o. g. Prüfaufträgen zur Reduzierung von Grundschulstandorten formuliert werden:

 

1.

Eine aus überwiegend nur wirtschaftlichen Gesichtspunkten durchzuführende Reduzierung auf 3 Grundschulstandorte ist unter Beachtung folgender Einschränkungen möglich:

 

  • ungünstige Verteilung der Grundschulen im Stadtgebiet
  • keine weitere Ausbaumöglichkeit der vom MBJS geplanten Regelbeschulung FLEX
  • ungünstige räumliche Voraussetzungen zur Errichtung von verlässlichen Halbtagsgrundschulen
  • fehlende räumliche Voraussetzungen zur Verbesserung der Lehr- und Lernbedingungen an Grundschulen
  • vollständige Hortbetreuung an den Schulstandorten nicht möglich

 

Bei der Reduzierung auf 3 Grundschulstandorte wird zwar erreicht, dass jedes Kind einen Sitzplatz in einem Klassenraum hat. Dieses ist allenfalls eine notwendige Bedingung aber auf keinen Fall eine hinreichende Voraussetzung zur Führung von qualitativ hochwertigen Grundschulen in der Stadt Forst (Lausitz). Das Fachamt lehnt die Reduzierung auf 3 Grundschulstandorte daher ab.

 

2.

Schlussfolgernd aus Punkt 1 empfiehlt das Fachamt daher dringend, die vorgeschlagene Beschulungsvariante mit 4 Schulstandorten und guter Verteilung im Stadtgebiet sowie günstigen Rahmenbedingungen für die pädagogische Arbeit mit zu tragen.

 

Auch auf dem Workshop des Landesamtes für Bauen, Verkehr und Straßenwesen "Soziale Infrastruktur und Stadtumbau" am 1. September 2004 in Frankfurt (Oder) wurde darauf verwiesen, dass Schulstandorte nicht auf rechnerisch mögliche Anzahlen reduziert werden sollten. Es soll auf Schulverteilung im Stadtgebiet und Räumlichkeiten für pädagogische Angebote, wie z. B. für verlässliche Halbtagsgrundschule und FLEX geachtet werden. Des Weiteren wurde auf die Funktion der Schule als soziale, kulturelle und Freizeitstätte für den jeweiligen städtischen Raum aufmerksam gemacht. Diese ganz aktuellen Hinweise stützen die Empfehlungen des Fachamtes hinsichtlich der Weiterführung von vier Schulstandorten.

 

Ebenso verwies Prof. Sohns (FH Neubrandenburg) auf dem 6. Landesforum Frühförderung am 2. September 2004 (FH Potsdam) im Zusammenhang mit der Versechsfachung von Auffälligkeiten bei Vorschulkindern in den letzten Jahren (z. b. Sprachauffälligkeitenund Lernstörungen) auf das FLEX-Angebot und zusätzliche Raumbereitstellung an Grundschulen für individuelle Arbeit mit den betroffenen Kindern.

 

Mit vier Schulstandorten hält der Schulträger Stadt Forst (Lausitz) adäquate räumliche Rahmenbedingungen vor, die von den Pädagogen in den Grundschulen inhaltlich ausgestaltet werden müssen.


Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Informationsmaterial Neuordnung Grundschulen (1351 KB)