Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Ausführungsbestimmungen zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Forst (Lausitz) – Straßenbaubeitragssatzung – lt. Anlage.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Die Straßenbaubeitragssatzung ist erstmalig am 01.01.1992 in Kraft getreten. Zum Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Erneuerung und Verbesserung der Verkehrsanlagen wurden Bürgeranhörungen durchgeführt und allein im Jahr 2003 ca. 600 Vorausleistungs- und Heranziehungsbescheide erteilt.
Für die Straßenbaubeitragssatzung gibt es bisher kein Regelwerk zur Anwendung der Satzung. In den nun erarbeiteten Ausführungsbestimmungen wurden die Einbeziehung und Mitwirkung der Bürger sowie Maßnahmen zur finanziellen Belastung der Beitragspflichtigen aufgenommen. Des Weiteren wurden Regelungen bezüglich der Grundstückszufahrten und –überfahrten getroffen. Dabei ist die aktuelle Rechtsprechung in wesentlichen Bereichen berücksichtigt worden.
Zunehmend wird durch die Grundstückseigentümer eine Stundung mit Ratenzahlung in Anspruch genommen (2003 – 29 Anträge). Anlagen:
Ausführungsbestimmungen
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