Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0219/2004  

 
 
Betreff: Beauftragung des Jahresabschlußprüfers 2004
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr KrahlBezüglich:
SVV/1065/2003
Federführend:Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Rattey, Karin
Beratungsfolge:
Wirtschafts- und Finanzausschuss Vorberatung
23.08.2004 
6. Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
25.08.2004 
5. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
10.09.2004 
6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlußvorschlag:

Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung empfiehlt die Beauftragung der Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH, Zweigniederlassung Chemnitz zur Prüfung des Jahresabschlusses 2004 des Eigenbetriebes "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)" und beauftragt den Werkleiter, die notwendigen Schritte einzuleiten.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, dem Landrat vorzuschlagen, die Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH, Zweigniederlassung Chemnitz mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2004 des Eigenbetriebes zu beauftragen.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die Verordnung über die Jahresabschlußprüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe (Jahresabschlußprüfungsverordnung - JapV) vom 13. August 1996 regelt auf der Grundlage des § 133 Abs. 1 Nr. 10 der Gemeindeordnung vom 15.10.1993 in § 3 die Bestellung der Abschlußprüfer.

 

Dabei stützt sich die JapV auf den § 117 Abs. 3, Satz 1 und 3 der GO.

Im Satz 1 wird auf die Zuständigkeit der Jahresabschlußprüfung nach § 116 Abs. 2 GO verwiesen. Danach obliegt dem Landrat als allgemeine untere Landesbehörde die überörtliche Prüfung der Sondervermögen kreisangehöriger Gemeinden. Gemäß Satz 3 kann die Gemeinde Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorschlagen.

 

Der § 3 Satz 1 der JapV konkretisiert die vorgenannten Sätze der GO dahingehend, dass die zuständige Prüfungsbehörde den Vorschlag der Gemeinde berücksichtigen soll.

 

Deshalb ist der Bürgermeister zu ermächtigen, dem Landrat vorzuschlagen, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH, Zweigniederlassung Chemnitz für die Jahresabschlußprüfung 2004 des Eigenbetriebes "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)" zu beauftragen.