Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0223/2004  

 
 
Betreff: Information zur Übernahme von Flächen durch die Stadt Forst (Lausitz) im Rahmen der Nachnutzung gemäß Konzept der LMBV für die Bergbaufolgelandschaft Klinger See - Standortraum Jänschwalde
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Herr Friedrich
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Planungsausschuss Anhörung
19.08.2004 
4. Sitzung des Planungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Straßenkonzept Klinger See

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Planungsausschuss wird durch die Verwaltung darüber informiert, dass im Rahmen der Nachnutzung der Bergbaufolgelandschaft Klinger See durch die Stadt Forst (Lausitz) zu erklären ist, welche Flächen (Wege und Erholungsflächen) durch die Kommune übernommen werden.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Der Planungsausschuss wurde bereits in seiner Sitzung am 13.05.2004 über das “Nachnut­zungskonzept für die Bergbaufolgelandschaft Klinger See, Standortraum Jänschwalde” informiert.

 

Das Nachnutzungskonzept liegt in der 2. Entwurfsfassung vor und beinhaltet u.a. Vorschläge für künftige Wegeflächen. Außerdem sind am Klinger See Flächen für einen Badestrand sowie für einen Bootssteg vorgesehen. Seitens der Verwaltung wurde ein Vorschlag für die Übernahme von Flächen erarbeitet. Es handelt sich hierbei um die aus fachlicher Sicht zur Gewährleistung der Erholungsnutzung notwendigen Wege, Parkplätze und sonstigen Flächen.

 

Über die in der beiliegenden Tabelle benannten Flächen hinaus sollte auch eine Fläche unmit­telbar am Klinger See für eine Badestelle mit Bootsanleger und Boots-Slipanlage durch die Stadt Forst (Lausitz) übernommen werden, die groß genug ist, um später ggf. auch ein Bootshaus errichten zu können. Außerdem sollten zwei Flächen für Parkplätze zusätzlich mit übernommen werden, um eine angemessene Erschließung des Geländes zu sichern.

 

Die Zuordnung der Flächen kann im bereits begonnenen Flurneuordnungsverfahren erfolgen. Über die grundsätzliche Frage hinaus, welche Flächen durch die Stadt Forst (Lausitz) übernommen werden, ist im weiteren Verfahren abzuklären, welche Kosten damit verbunden sind und ob die Stadt Forst (Lausitz) bereit ist, diese zu tragen. Weiterhin muss geklärt werden, ob die Übernahme der Flächen unter haushaltstechnischen Gesichtspunkten ermöglicht werden kann.


Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Straßenkonzept Klinger See (90 KB)