Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0235/2004  

 
 
Betreff: Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Brigittenweg", Durchführung eines vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Planungsausschuss Vorberatung
30.09.2004 
5. Sitzung des Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
10.11.2004 
7. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
26.11.2004 
7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, ein Änderungsverfahren zum Bebauungsplan “Brigittenweg” durchzuführen. Das Plangebiet ist begrenzt:

 

·         Im Norden: durch den Forstweg

·         Im Westen: durch die Muskauer Straße sowie eine Parallele mit durchschnittlich 30 m westlich vom Brigittenweg

·         Im Süden: durch eine Parallele mit durchschnittlich 40 m nördlich des Brigittenweges

·         Im Osten: durch die Straße am Hirschsprung

 

Es wird darauf hingeweisen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) hat am 26.02.1999 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan “Brigittenweg” gefasst.

 

Die im Bebauungsplan festgesetzte Verkehrsfläche nach § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB soll hinsichtlich Kosteneinsparung optimiert werden (zukünftig geradliniger Verlauf im letzten Teilabschnitt, ermöglicht geringere Vermessungskosten, Reduzierung der Kosten i. Z. mit der anstehenden Schmutzwasserkanalisation und Neuverlegung sonstiger Medien, Senkung der Kosten für den Straßenbau).