Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0148/2000  

 
 
Betreff: Benutzer- und Gebührenordnung für den Internet-Arbeitsplatz im Jugendclubhaus "East Side"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:B. Höer
Federführend:Schul-, Sport-, und Kulturamt, Soziales Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Soziales Vorberatung
14.06.2000      ungeändert beschlossen   
Haupt- und Petitionsausschuß Vorberatung
19.06.2000 
16. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
30.06.2000 
10. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Benutzer- und Gebührenordnung für den Internet-Anschluss im Jugendclubhaus "East Side".

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Um den Interessen der Kinder und Jugendlichen der Stadt Forst (Lausitz) - insbesondere der Besucher der Jugendclubhauses "East Side" - zu entsprechen soll ein Internet-Anschluss installiert werden.

 

Wir möchten mit dem Zugang zu den Online-Diensten die schon vorhandene Qualität der Angebote des Hauses um ein weiteres, zeitgemäßes Angebot erweitern. In Bezug auf die Möglichkeit grenzenlos, zeit- und raumabhängig (global gesehen) zu kommunizieren sehen wir dies auch als einen Schritt in Richtung zur Vernetzung zwischen Schule und Freizeit an. Denn gerade in der Freizeit lernen und sich ohne Zwang bestimmte fachliche Voraussetzungen aneignen bedeutet für den Einzelnen vorhandene bzw. neue Ressourchen für sich zu erschließen. Hier sehen wir einen präventiven Ansatz um der Schulverdrossenheit vorzubeugen.

 

Erste Computerkurse für Grundschüler im Freizeitbereich werden angenommen. Kinder im Alter von 8 bis 12 Jahren werden an die vorhandene Hard- und Software herangeführt. Hier können erste Grundlagen für die spätere Arbeit in der Schule geschaffen werden. Aber auch der Freizeitbereich soll visuell aktiviert werden. Webseiten sollen entstehen, die die Arbeit der Freizeithäuser weit über die Grenzen der Stadt Forst (Lausitz) hinweg bekannt machen. Damit wäre auch der Bogen zu den vielen vorhandenen Partnern im Ausland geschlagen.

 

Ziel ist es mittelfristig auch Computerkurse für Kinder im Kindergartenalter zu schaffen.

 

Mit Sicherheit muss bei dem Betreiber eines solchen Anschlusses der Kinder- und Jugendschutz mit im Vordergrund stehen. Zur Zeit gibt es auf dem Markt keine Software, die den Zugriff nur auf jugendgefährdende Schriften verhindert. Experimente des Fördervereins Jugend e. V. in Bad Freienwalde haben gezeigt, dass die vorhandene Software (z. B. netnanny, cyberpatrol etc.) innerhalb von 30 Minuten geknackt wurde. Also ist dies kein ausreichender Schutz. Würde diese Software dennoch als "Schutz" durch uns geladen werden, verhindert diese nicht nur den Zugriff auf jugendgefährdende Seiten. Da der Sperrmodus dieser Software auf Farben oder bestimmte Begriffe reagiert, ist der Zugriff auf wissenschaftliche Arbeit auch nicht möglich.

 

1. Beispiel: Farbe - Es werden alle Körperfarben über das Softwareprogramm aktiviert um den Zugriff auf pornografische Schriften zu verhindern. Ergebnis: Alle Homepages, Bilder etc., die keinen pornografischen Charakter haben und die mit annähernd den gleichen Farben gestaltet sind, erscheinen ebenfalls nicht.

 

2. Beispiel: Begriffe - Es wird der Begriff Sex über das Softwareprogramm aktiviert um den Zugriff auf pornografische Seiten zu verhindern. Ergebnsi: Es gibt keinen Zugriff auf z. B. wissenschaftliche Arbeiten, wenn in dem gesamten Text der Begriff Sex auftaucht.

 

Nur diese beiden Beispiele sollen verdeutlichen, dass ein umfassender, auf das Thema zugeschnittener, Schutz nicht möglich ist.

 

So werden pädagogische Maßnahmen, wie Kontrollen der User, den Schwerpunkt in der Aufsichtspflicht darstellen. Es werden klare Regeln mit den Nutzern abgesprochen, die bei Nichteinhalten sanktioniert werden (Benutzerordnung). Ähnliche Vorgehensweisen werden durch andere Träger schon über längere Zeit erfolgreich praktiziert (Förderverein Jugend e. V. 7 Bad Freienwalde).

 

Die Kosten sollen für die Nutzer niedrig gehalten werden. Ebenso soll ein sehr schneller Zugang zur Datenautobahn für jeden User möglich sein. Diesen Anforderungen stellt sich der Anbieter T-Online.

 

Das Fachamt schlägt vor, dass mit dem Verkauf des Internet-Zuganges an den Nutzer der gleiche Tarif wie in der Stadtbibliothek angeboten wird.


Anlagen:

 

Gebührenordnung Internet-Arbeitsplatz Jugendclubhaus "East Side"

Benutzerordnung Internet-Arbeitsplatz Jugendclubhaus "East Side"