Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Forst (Lausitz) gem. § 244 (5) BauGB zur Aufhebung der Satzung über die Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes i.S.d. § 30 Abs. 1 und 3 BauGB.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.
Erläuterungen:
Am 13.02.1998 erfolgte in der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) ein Satzungsbeschluss über die Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes i.S.d. § 30 Abs. 1 und 3 BauGB. Ermächtigungsgrundlage hierzu war § 19 BauGB in der vor dem 01.07.2004 gültigen Fassung.
Mit der Rechtskraft des Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien - Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) zum 01.07.2004 ist die Möglichkeit zum Erlass von Satzungen zur Teilungsgenehmigung entfallen.
Gemäß § 244 Abs. 5 BauGB können die Gemeinden Satzungen, die auf der Grundlage des § 19 BauGB in der vor dem 01.07.2004 gültigen Fassung erlassen worden sind, per Satzung aufheben.
Anlagen:
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