Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0259/2004  

 
 
Betreff: Beschluss zur Offenlegung des Bebauungsplanes "Innenstadt"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Planungsausschuss Vorberatung
30.09.2004 
5. Sitzung des Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
10.11.2004 
7. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
26.11.2004 
7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes “Innenstadt” gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Das Plangebiet ist begrenzt:

 

Im Osten: von der Berliner Straße sowie der westlichen Grenze der Flurstücke 175 und 185, Flur 16

 

Im Süden: von der nördlichen Grenze der Flurstücke 158/11, 444 und 445, Flur 18, sowie der amtlichen Grenze der Hermannstraße

 

Im Westen: von der Bahnhofstraße

 

Im Norden: von der Blumenstraße und in einem Teilbereich von der nördlichen Straßenbegren­zungslinie der Cottbuser Straße

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan erfolgte am 13.02.1998. Am 16.06.2004 wurde in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) aufgrund der innerhalb des ursprünglichen Geltungsbereiches liegenden Altlastenfläche der Firma Lausitzer Textilreinigung (Latefo) und der noch nicht abgeschlossenen Untersuchung ein Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches des Plangebietes gefasst.

 

Am 13.07.2004 erfolgte im Rahmen einer Informationsveranstaltung eine frühzeitige Bürgerbeteiligung auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 BauGB.

 

Eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 16.07.2004 bzw. 02.08.2004 durchgeführt.

 

Rechtserhebliche Belange wurden im Rahmen der Erstellung des Entwurfes berücksichtigt bzw. wurden in die Begründung, Anlage Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange, aufgenommen.

 

 

Anlagen: