Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage beigefügte 2. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Benutzung der Stadtbibliothek Forst (Lausitz). Erläuterungen:
Das Land Brandenburg hat die Leihverkehrsordnung mit der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 35 vom 08.09.2004 für das Land Brandenburg erlassen. Die Leihverkehrsordnung (LVO) ist mit Wirkung zum 1. August 2004 in Kraft getreten. Die Stadtbibliothek Forst (Lausitz) ist eine von 40 öffentlichen Bibliotheken des Landes Brandenburg mit einer Zulassung zum Leihverkehr. Das ist auch im § 8 der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Benutzung der Stadtbibliothek Forst (L.) geregelt.
Neu geregelt wurden neben der Vorgehensweise und der haushaltstechnischen Belange die Regelungen der pauschalierten Verrechnung für alle Bibliotheken. Da diese Gebührenart neu ist, findet sie bisher in keiner Benutzungs- und Gebührenordnung ihren Niederschlag. Um weiterhin im Leihverkehr möglichst kostenneutral arbeiten zu können, werden die Bibliotheken diesen Kostenfaktor auf die Benutzer übertragen. Damit kommt es zu einer Erhöhung der Fernleihkosten für die Benutzer, was eine Anpassung der Gebührenordnung voraussetzt. Daraus folgt, dass jede Bibliothek, die am Leihverkehr teilnimmt, bis zum Ende des Jahres 04 die Gebührenordnung prüft und entsprechend der neuen Vorgaben ändert.
Damit das Einnahmeverfahren bezüglich der Gebühren nicht zu kompliziert wird, wird seitens der Fachstelle des Landes Brandenburg für öffentliche Bibliotheken in Absprache mit der Leihverkehrszentrale in Berlin folgende Regelung empfohlen:
Erhebung einer Auslagenpauschale ca. 3,00 Euro zuzüglich einer Einfügung für sonstige Gebühren.
Anlage: 2. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Benutzung der Stadtbibliothek Forst (Lausitz)
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