Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Information:
Gemäß § 81 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg werden den Stadtverordneten die in den Anlagen ausgewiesenen Ausgaben zur Kenntnis gegeben. Sie waren unabweisbar bzw. unvorhersehbar und unterlagen entsprechend § 4 Absatz 3 der Haushaltssatzung 2004 der Entscheidung des Kämmerers. Erläuterungen:
siehe Anlage
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||