Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2004 laut Anlage 2. Erläuterungen:
Die Pflicht zum Erlaß der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Stadt Forst (Lausitz) ergibt sich aus den Vorschriften des § 79 der Gemeindeordnung (GO).
Durch den 1. Nachtragshaushaltsplan werden die Gesamteinnahmen und die Gesamtausgaben des Vermögenshaushaltes um 319.700 Euro und die Einnahmen sowie die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes um 242.000 Euro verändert. Die im Entwurf des 1. Nachtrages eingearbeiteten Änderungen der beiden Haushaltsteile werden in der Anlage 1 beigefügt.
Desweiteren wurde der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen um 416.600 Euro erhöht.
Der Finanzplan wurde dahingehend korrigiert, daß die vorgesehene Kreditaufnahme im Jahr 2005 durch Mittel entsprechend den Regelungen im Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz (investive Schlüsselzuweisungen) ersetzt wurde.
Die 1. Nachtragshaushaltsatzung der Stadt Forst (Lausitz) erhält keine genehmigungspflichtigen Teile, sie ist lediglich gemäß § 78 (4) GO der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen. |
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