Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0274/2004  

 
 
Betreff: Wirtschaftsplan 2005 für den Eigenbetrieb "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Krahl
Federführend:Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Rattey, Karin
Beratungsfolge:
Wirtschafts- und Finanzausschuss Vorberatung
08.11.2004 
8. Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
10.11.2004 
7. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
26.11.2004 
7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)" (Anlage 2 - 6) für das Jahr 2005. Die Zusammenstellung nach § 15 Abs. 1 EigV (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.

Erläuterung zum

 

Erläuterung zum

Wirtschaftsplan 2005 des Eigenbetriebes “Städtische Abwasserbeseitigung

Forst (Lausitz)”

 

 

Erfolgsplan

 

Die Kanalbenutzungsgebühren sind auf der Grundlage einer zu erwartenden Schmutzwassermenge von 635.000 m³ geplant worden.

 

Trotz zahlreicher Neuanschlüsse von Haushalten ist in den kommenden Jahren auf Grund des Bevölkerungsrückganges und fehlender Industrie mit einer weiteren Reduzierung des Schmutzwasseraufkommens zu rechnen.

 

Die Erlöse für die Niederschlagswasserbeseitigung entsprechen den möglichen Einnahmen aus der Flächenerhebung unter Ansatz der gültigen Gebührensätze.

 

In den Erlösen aus der dezentralen Entsorgung sind überwiegend die Gebühren auf der Basis des Frischwassermaßstabes sowie die Gebühren nach der abgefahrenen Fäkalmenge enthalten. Weitere Einnahmen ergeben sich aus der Berechnung von zusätzlichen Schlauchlängen und weiteren Dienstleistungen wie z.B. die Beseitigung von Verstopfungen.

 

Die Auflösung der Kanalanschlussbeiträge und des Kostenersatzes ist unter Berücksichtigung der möglichen Zugänge ermittelt und in den Wirtschaftsplan eingestellt worden.

 

Die Kostenerstattung für das Industrie- und Gewerbegebiet Süd wurde wie in den Vorjahren nach der anteiligen Flächenauslastung ermittelt.

 

Mit der Überleitung des Abwasserpersonals der Stadtwerke Forst GmbH an den Eigenbetrieb “Städtische Abwasserbeseitigung Forst Lausitz” können durch das nunmehr vorhandene Eigenpersonal verstärkt Eigenleistungen im Rahmen der Investitionstätigkeit erbracht und aktiviert werden.

 

Die Aufwendungen für Roh-,Hilfs- und Betriebsstoffe resultieren aus den Kosten für Strom, Chemikalien, Wasser  und sonstige Verbrauchsmaterialien.

Auf Grund der Preisentwicklung auf dem Energiemarkt ist im kommenden Jahr mit steigenden Stromkosten bei nahezu gleichbleibenden Verbrauchsmengen zu rechnen.

Bei Chemikalien und sonstigen Verbrauchsmaterialien werden erhöhte Transportkosten im Zusammenhang mit der zu entrichtenden Maut erwartet.

 

Die bezogenen Leistungen enthalten neben den Instandhaltungs- und Reinigungsleistungen im Kanalnetz und im Klärwerk auch Aufwendungen für die Klärschlammentsorgung und für Räum- und Rechengut sowie den Transportaufwand für das Einsammeln und Befördern im Rahmen der dezentralen Entsorgung.

 

Nach den uns vorliegenden Informationen vom Landkreis Spree-Neiße darf Räum- und Rechengut ab dem nächsten Jahr keiner Deponierung mehr zugeführt werden sondern es ist eine biologische Behandlung der Abfälle gesetzlich vorgeschrieben. Damit ist ein Preisanstieg von 50 % verbunden. 

 

Um eine dauerhafte Senkung der Personalkosten zu erreichen, wird zum 01.01.2005 das Personal des Bereiches Abwasser der Stadtwerke Forst GmbH an den Eigenbetrieb “Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)” übertragen. Bei den im Wirtschaftsplan ausgewiesenen Aufwendungen waren jedoch weitere Tarifentwicklungen zu berücksichtigen.

 

Bei den Abschreibungen sind wir vom vorhandenen Anlagenbestand zuzüglich der voraussichtlich im Wirtschaftsjahr 2004 fertiggestellten und der im Planjahr 2005 zu erwartenden Investitionen ausgegangen. Insbesondere durch umfangreiche Investitionsmaßnahmen im Rahmen der Innenstadtbebauung werden erhöhte Aufwendungen anfallen.

 

Die Personalkosten für die Betriebsführung der Stadtwerke basieren auf den Berechnungsgrundlagen des noch bestehenden Betriebsführungsvertrages.

Durch die Erhöhung des Leistungsumfanges mit der Einführung der dezentralen Entsorgung nach dem Frischwassermaßstab ab dem 01.01.2003 sind auch zusätzliche Aufwendungen verbunden. Dies war bei der Erstellung des Wirtschaftsplanes für 2004 noch nicht einschätzbar.

 

Die Sachkosten für die Betriebsführung werden überwiegend durch die Einführung und Betreuung moderner Abrechnungstechnik sowie durch die Integration des Abwasserkanalnetzes in das Geographische Informationssystem beeinflusst.

 

Die Abwasserabgabe für Schmutzwasser haben wir entsprechend dem Reinigungsgrad ermittelt. Auf Grund der zu erwartenden Schadstofffracht kann die Abwasserabgabe für das Wirtschaftsjahr 2005 mit T€ 65 beziffert werden.

 

Weiterhin fällt mit der Abrechnung der dezentralen Entsorgung nach dem Frischwassermaßstab auch die Kleineinleiterabgabe für Sammelgruben und Kleinkläranlagen an. Die Abgabe wird mit der Gebühr erhoben und an die obere Wasserbehörde weitergeleitet.

 

Ab dem 01.01.2000 wird nach dem Brandenburgischen Abwasserabgabengesetz auch eine Abwasserabgabe für Niederschlagswasser erhoben. Für die einzelnen Einleitstellen sind die Abgabeerklärungen an die Obere Wasserbehörde eingereicht worden. Gebührenbescheide liegen jedoch bis zum heutigen Tage nicht vor, so dass die tatsächliche Abgabengröße noch nicht beziffert werden kann.

 

Da die Stadt Forst über ein gesondertes Niederschlagswassernetz verfügt, kann weitestgehend davon ausgegangen werden, dass eine Befreiung von einer Abwasserabgabe für Niederschlagswasser erfolgt.

 

Auf Grund der im Zusammenhang mit strittigen Bauleistungen zu führenden Klageverfahren  mussten die Prüfungs- und Rechtsberatungskosten über die üblichen Aufwendungen für die Jahresabschlussprüfungen hinaus in höherem Umfang eingeplant werden.

 

Die Zinserträge resultieren aus abgerechneten Stundungsvereinbarungen für Beitragszahlungen und Kostenersatz.

 

Die Zinsaufwendungen wurden in Höhe der vorliegenden Zins- und Tilgungspläne eingestellt.

 

Für das Wirtschaftsjahr 2005 wird ein positives Jahresergebnis prognostiziert, welches auf die Reduzierung der Personalkosten zurückzuführen ist.

 

 

 

Vermögensplan

 

Die Zuweisungen der öffentlichen Hand werden in der Anlage 3/2 detailliert dargestellt.

 

Die Ertragszuschüsse können im Wirtschaftsjahr 2005 in Höhe von T€ 576 angesetzt

werden. Dabei handelt es sich um Kanalanschlussbeiträge und die Erstattung von Grundstücksanschlussleitungskosten.

 

Die Abschreibungen wurden entsprechend dem Erfolgsplan in den Vermögensplan eingestellt.

 

Bei den sonstigen Einnahmen handelt es sich um nicht verwendete Kreditmittel aus dem Vorjahr, da die für das Wirtschaftsjahr 2004 geplanten Investitionsmaßnahmen nicht vollständig realisiert werden konnten. Sie wurden erneut in den Investitionsplan für das Jahr 2005 aufgenommen.

 

Auf der Ausgabenseite des Vermögensplanes stellen sich unter Punkt 1 bis 5 die relevanten Positionen aus dem Erfolgsplan dar.

 

Die Investitionen für die Abwasserbeseitigung werden in der Anlage 3/1 detailliert nachgewiesen.

 

Die Tilgung der Kredite basiert auf den vorliegenden Tilgungsplänen.

 

Finanzplan

 

Bei den Einnahmen des Finanzplanes handelt es sich im wesentlichen um Zuweisungen der öffentlichen Hand, den Zuschüssen Nutzungsberechtigter sowie um die erwirtschafteten Abschreibungen.

 

Die Ausgaben betreffen insbesondere die Auflösung von Rücklagen, Sonderposten und Ertragszuschüssen sowie die Aufwendungen für Investitionen und die Tilgung von Krediten.

 

Mittelfristiger Erfolgsplan

 

In der mittelfristigen Erfolgsplanung war von einer permanent rückläufigen Abwassermenge auf Grund der zu erwartenden Bevölkerungsentwicklung auszugehen.

 

Die Kosten werden sich auf Grund ständig steigender Preise und Tarife sowie durch die Fertigstellung weiterer Investitionen schrittweise erhöhen.

 

Diese Entwicklung wird auch in der Zukunft zu regelmäßigen Gebührenanpassungen führen, wenn die Wirtschaftskraft des Eigenbetriebes erhalten bleiben soll.