Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Friedhofssatzung der Stadt Forst (Lausitz) lt. Anlage.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Das Erfordernis der Neufassung der bestehenden Friedhofssatzung der Stadt Forst (Lausitz) ergibt sich vordergründig aus nachstehenden Aspekten:
- Veränderungen von Ruhezeiten, was hauptsächlich daraus resultiert, dass neu Erd- und Feuerbestattungen nicht mehr gleichgestellt behandelt werden müssen.
- Einbringung einer neuen Bestattungsart, sprich: Streuwiese, gemäß § 25 des oben angeführten BbgBestG, worin es wörtlich heißt: “Die Asche kann auch auf einer hierfür bestimmten Stelle des Friedhofes verstreut werden.”
- Die Zuständigkeit der Bestattung von Leichen erst nach 48 Stunden nach Eintritt des Todes gemäß § 22 des BbgBestG (vorher 24 Stunden).
Anlagen:
Friedhofssatzung
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