Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, ein vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB des Bebauungsplanes “An der Max-Fritz-Hammer-Straße” durchzuführen. Das Plangebiet ist begrenzt:
¨ Im Norden/Westen durch den Mühlgraben ¨ Im Süden durch die Max-Fritz-Hammer-Straße ¨ Im Osten durch die östliche Grenze des Flurstückes 186/1, Flur 17
Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben. Erläuterungen:
Im seit dem 10.10.2003 rechtskräftigen Bebauungsplan “An der Max-Fritz-Hammer-Straße” wurde zur Erschließung des Mühlgrabens ein Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit gesichert. Diese Festsetzung stand im Zusammenhang mit der Umsetzung des Konzeptes zur Integration des Mühlgrabens in das Stadtgebiet von Forst.
Aufgrund von Einschränkungen für das angrenzende Baugrundstück und wegen der geringen Priorität dieser Wegeverbindung, deren Wegfall die Umsetzung des Konzeptes für den Mühlgraben nicht in Frage stellt, soll erleichternd auf diese Festsetzung verzichtet werden. Damit wird das Ziel verfolgt, die Bebauung des Grundstücks zu erleichtern, was im Wege einer vereinfachten Änderung des B-Planes erreicht werden kann. Anlagen:
¨ Geltungsbereich der 1. Änderung ¨ Auszug aus dem rechtskräftigen B-Plan |
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