Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0285/2004  

 
 
Betreff: Beschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes "An der Max-Fritz-Hammer-Straße" im vereinfachten Verfahren
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Friedrich
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Planungsausschuss Vorberatung
04.11.2004 
6. Sitzung des Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
10.11.2004 
7. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
26.11.2004 
7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, ein vereinfachtes Änderungs­verfahren gemäß § 13 BauGB des Bebauungsplanes “An der Max-Fritz-Hammer-Straße” durchzuführen. Das Plangebiet ist begrenzt:

 

¨       Im Norden/Westen durch den Mühlgraben

¨       Im Süden durch die Max-Fritz-Hammer-Straße

¨       Im Osten durch die östliche Grenze des Flurstückes 186/1, Flur 17

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Im seit dem 10.10.2003 rechtskräftigen Bebauungsplan “An der Max-Fritz-Hammer-Straße” wurde zur Erschließung des Mühlgrabens ein Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemein­heit gesichert. Diese Festsetzung stand im Zusammenhang mit der Umsetzung des Konzeptes zur Integration des Mühlgrabens in das Stadtgebiet von Forst.

 

Aufgrund von Einschränkungen für das angrenzende Baugrundstück und wegen der geringen Priorität dieser Wegeverbindung, deren Wegfall die Umsetzung des Konzeptes für den Mühl­graben nicht in Frage stellt, soll erleichternd auf diese Festsetzung verzichtet werden. Damit wird das Ziel verfolgt, die Bebauung des Grundstücks zu erleichtern, was im Wege einer vereinfachten Änderung des B-Planes erreicht werden kann.

Anlagen:

Anlagen:

 

¨       Geltungsbereich der 1. Änderung

¨       Auszug aus dem rechtskräftigen B-Plan