Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Aufhebung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2a BauGBMaßnahmenG für die Ortslage Keune in der Fassung der 1. Änderung.
2.1 Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die vorgebrachten Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange und von Bürgern entsprechend den Anlagen 1.1 und 1.2.
2.2 Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die Ortslage Keune.
Die Anlagen 1.1, 1.2 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.
Erläuterungen:
Für die Ortslage Keune besteht eine seit dem 21.01.1994 rechtskräftige Klarstellungs- und Abrundungssatzung. Die 1. Änderung zur bestehenden Satzung trat am 09.12.1994 in Kraft. Die Stadtverordnetenversammlung hat in öffentlicher Sitzung am 26.09.2003 die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung der Satzung vom 09.12.1994 sowie die Erarbeitung einer neuen Satzung für den Ortsbereich Keune beschlossen.
Die Durchführung eines Verfahrens zur Aufhebung der alten Klarstellungs- und Abrundungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2a BauGBMaßnahmenG in der Fassung der 1. Änderung für die Ortslage Keune und die Neuaufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB diente der Anpassung des Geltungsbereiches, der Komplettierung des Gebäudebestandes, der Aktualisierung der neuen Rechtsgrundlagen und Planzeichen sowie der eindeutigen Festsetzung der Bebauungstiefen.
Mit Schreiben vom 30.03.2004 wurden die Träger öffentlicher Belange informiert und erhielten bis zum 30.04.2004 die Gelegenheit zur Stellungnahme. Die öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum 24.05.2004 bis zum 25.06.2004. Während dieser Frist konnten von jedermann Anregungen zu dem Plan oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Im Rahmen des Verfahrens hat sich lediglich ein Bürger schriftlich geäußert, dessen Wunsch auf Baulandausweisung von 6 bzw. 7 zusätzlichen Baugrundstücken aufgrund fehlenden Bedarfes zurückgewiesen werden musste.
Die Hinweise und Bedenken wurden in den Anlagen 1.1 und 1.2 einzeln aufgelistet und abgewogen. Anlagen:
Anlage 1.1 – Abwägung Träger öffentlicher Belange Anlage 1.2 – Abwägung Bürger Anlage 2 - Satzungsbeschluss
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