Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0289/2004  

 
 
Betreff: Neufassung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Friedhofsgebühren
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Handreck
Federführend:Finanzverwaltung Beteiligt:Betriebsamt
Bearbeiter/-in: Kupke, Nicole   
Beratungsfolge:
Wirtschafts- und Finanzausschuss Vorberatung
08.11.2004 
8. Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
10.11.2004 
7. Sitzung des Hauptausschusses abgelehnt   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
26.11.2004 
7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zurückgestellt   
Anlagen:
Anlage 1

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Friedhofsgebühren (lt. Anlage 1).

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Mit der hier vorliegenden Friedhofsgebührensatzung erfolgte eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren auf der Grundlage der §§ 4 - 6 des KAG Brandenburg. Die bisherige Gebührensatzung ist aus dem Jahre 1994 und basierte auf Grund z.T. fehlender Ausgangswerte auf den damals zulässigen geschätzten Gebührensätzen. Einbezogen wurden erstmalig auch die Ortsteile mit Friedhöfen in städtischer Verantwortung. Hier wurden bis dato noch Gebühren entsprechend den vorhandenen Ortssatzungen erhoben, welche aufgrund der Gebietsänderungsverträge übergeleitet wurden. Eine Gegenüberstellung der bisherigen Gebührensätze (nur Stadtgebiet) und der neukalkulierten Gebühren (Stadtgebiet und Ortsteile mit städtischen Friedhöfen) ist als Anlage 2 beigefügt

 

Eine Übersicht der noch geltenden Gebühren in den betroffenen Ortsteilen ist als Anlage 3 beigefügt.

 

Bei der Kalkulation ist zu beachten, daß eine Vollkostendeckung durch Gebühreneinnahmen nicht möglich ist. Bei den erbrachten Leistungen sind die Kosten für die sogenannte Unterhaltung der Flächenanteile “Öffentliches Grün” bzw. Kriegsgräber nicht umlagefähig. Beim Hauptfriedhof mit seiner Gesamtfläche von ca. 15 ha betrifft das ca. 44 %. Eine Übersicht der vorgenannten zu berücksichtigenden Besonderheiten (Flächenaufteilung) aller städtischen Friedhöfe ist als Anlage 4 beigefügt.

 

Die Kalkulation der einzelnen Gebührensätze ist in der Anlage 5 dargestellt. Als Hilfsmittel dient der Betriebsabrechnungsbogen. Hier werden die Kostenarten auf die Kostenstellen (Hauptkostenstellen und Nebenkostenstellen) verteilt um dann mit Hilfe der Äquivalenzziffernkalkulation in der Kostenträgerrechnung die einzelnen Gebührensätze zu ermitteln.

 

Eine Neukalkulation der in dieser Satzung geregelten Krematoriumsgebühren erfolgte nicht.


 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1:   Neufassung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Friedhofsgebühren

 

Anlage 2:   Vergleich Gebühren bisher und Kalkulation

 

Anlage 3:   Übersicht der geltenden Gebühren der betroffenen Ortsteile

 

Anlage 4:   Übersicht / Flächenaufteilung aller städtischen Friedhöfe

 

Anlage 5:   Kalkulation der einzelnen Gebührensätze

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (138 KB)