Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0295/2004  

 
 
Betreff: Verkehrsentwicklungsplan - Verkehrsführung "Am Markt"
hier: Gemeindliches Einvernehmen gemäß § 45 (1b) StVO
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Urbitsch
Federführend:Tief- und Gartenbauamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Entscheidung
18.11.2004 
9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses zurückgestellt   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen, im Rahmen eines Feldversuches den Bereich um die St.-Nicolai-Kirche vom Durchgangsverkehr zu entlasten.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Am 06.12.2002 wurde der Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Forst (Lausitz) mit seinen Sonderplanungen beschlossen; hier auch das Verkehrskonzept “Am Markt”. Mit Schreiben vom 07.01.2003 wurden die vollständigen Unterlagen den Fraktionen zugesandt.

 

Im Rahmen der Kennzeichenerfassung ist festzustellen, dass im Mittel 47 % des Verkehrsauf­kommens vor der Kirche, Durchgangsverkehre, sind (Anlage 1).

 

In Verbindung mit der Rahmenplanung “Innenstadt” soll die Innenstadt die “Zone 30”, vom Durch­gangsverkehr entlastet werden. Zur Umsetzung wurden in diesem Zusammenhang bereits die ersten fünf Maßnahmen realisiert:

 

  1. Schritt: Fahrbahneinengung Höhe Kirchstraße
  2. Schritt: Ausweisung “Zone 30”
  3. Schritt: Gleichrangigkeit in der “Zone 30”
  4. Schritt: Straßenbau Amtstraße
  5. Schritt: Straßenbau Lindenstraße

 

Der nächste Arbeitsschritt soll jetzt die Sperrung der Amtstraße und Lindenstraße in jeweils eine Fahrtrichtung sein (Anlage 2). An dem Fahrverhalten in der “Zone 30” ändert sich grundsätzlich nichts, nur ein Durchgangsverkehr wird nicht mehr möglich. Durch das Setzen von insgesamt vier Verkehrszeichen ist diese verkehrsregelnde Maßnahme umsetzbar.

 

In Vorbereitung der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens fand am 10.03.2004 eine Beratung mit den maßgeblichen Trägern öffentlicher Belange, Polizei, ÖPNV, Feuerwehr, Landkreis Spree-Neiße, statt. In deren Ergebnis wird dieser Maßnahme zugestimmt.

 

Mit den verkehrsregelnden Maßnahmen bleiben alle Zufahrten zu den Parkmöglichkeiten erhalten. Durch das Setzen des Verkehrszeichens 260 sind die Radfahrer von dieser Maßnahme ausgenommen. Auch können, wie vorgenannt erwähnt, die Straßen weiterhin im Zweirichtungsverkehr befahren werden, nur der Durchgangsverkehr ist ausgeschlossen.

 

Mit dem Zusatzzeichen “Busse frei” kann der ÖPNV im Rahmen seiner Linienführung die “Zone 30” weiterhin durchfahren (Feuerwehr und DRK haben Sonderrechte).

 

Mit der Umsetzung wird ebenfalls eingeschätzt, dass zu den Feierlichkeiten an der Kirche (Weihnachtsmarkt, Oktoberfest, Bauernmarkt, Rummel, Vereinstage u.a.m.) sich die Regelung positiv auf das Umfeld und die Verkehrssicherheit auswirkt.

 

Mit diesem 6. Arbeitsschritt werden sich die Verkehrsströme weiter auf den “kleinen Haupt­straßeninnenring verlagern. Bedingt durch die gegenwärtige Sperrung des Knotenpunktes Hochstraße/Kirchstraße/Lindenplatz, soll die Umsetzung zeigleich mit der Verkehrsfreigabe vogenannten Knotens, Mitte Dezember 2005, erfolgen. Im Vorfeld wird die entsprechende Öffentlichkeitsarbeit erfolgen und bei der Umsetzung hat die Polizei ihre Präsens zugesagt.


Anlagen: