Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0324/2005  

 
 
Betreff: Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rattey, Karin
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Rattey, Karin
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
20.01.2005 
Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Hauptsatzung_vom_20.01.2005
Hauptsatzung_Anlage_2 ,schwarz_weiß
Anlage_4_zur_HS_vom__20.01.2005
Hauptsatzung_Anlage_2, farbig

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz).

 

Die              Anlage 1              -              Abgrenzung des Stadtgebietes der Stadt Forst (Lausitz)

              Anlage 2              -              Abdruck des Stadtwappens der Stadt Forst (Lausitz)

und               Anlage 3               -              Abdruck des Dienstsiegels der Stadt Forst (Lausitz)

sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Anlage 4 zur Hauptsatzung ist die Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen  Fassung der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz). Anlage 4 gilt als Information.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) wurde am 20.12.2002 durch die Stadtverordnetenversammlung neu beschlossen. Vorausgegangen waren Mängel bei der Veröffentlichung. Diese wurden durch das Verwaltungsgericht Cottbus festgestellt. Mit der o. g. Beschlussfassung und Neuveröffentlichung wurde unter Berücksichtigung der Hinweise des Gerichtes nach Auffassung der Stadt Forst (Lausitz) Rechtssicherheit hergestellt. Zwischenzeitlich kam es im Dezember 2004 zu einer Sitzung des Verwaltungsgerichtes Cottbus im Rahmen eines Klageverfahrens gegen die Stadt Forst (Lausitz), bei der das Gericht im Rahmen der Prüfung der formellen Rechtmäßigkeit der Abwassergebührensatzung Bedenken gegen die Wirksamkeit der jetzigen Hauptsatzung hat. Sie beziehen sich insbesondere auf die Art und Weise des Amtsblattes für die Stadt Forst (Lausitz) und die Veröffentlichung o. g. Hauptsatzung einschl. ihrer Anlagen. Dabei geht es weniger um rechtlich bedeutende Umstände, sondern eher um redaktionelle. So steht zwar im Titel des Rathausfensters Amtsblatt für die Stadt Forst (Lausitz), jedoch könne der Bürger nach Ansicht des Gerichtes nicht ersehen, dass es sich hierbei um das Amtsblatt für die Stadt Forst (Lausitz) handelt, da im Verhältnis die Buchstaben des Wortes Rathausfenster größer als die Buchstaben Amtsblatt für die Stadt Forst (Lausitz) dargestellt wurden. Auch sei das Titelblatt mit den Inhalten anders darzustellen. Die Hauptsatzung würde nach Auffassung des Gerichtes im § 15 Abs. 5 I Mängel aufweisen, da der Bürger davon ausgehen könnte, dass die Veröffentlichung der Hauptsatzung für die Stadt Forst (Lausitz) auf der Lokalseite der Lausitzer Rundschau nicht unbedingt die Lokalseite von Forst (Lausitz) sei, sondern alle Lokalseiten der Lausitzer Rundschau betreffen könnte. 

 

Zwar ist in o. g. Angelegenheit kein Urteil gesprochen worden, im Zuge der notwendigen Rechtssicherheit für die Stadt Forst (Lausitz) wird die Hauptsatzung in der hier vorliegenden Form neu gefasst und in einem redaktionell überarbeiteten Amtsblatt für die Stadt Forst (Lausitz) öffentlich gemacht.

 

Die Grundlagen für die Veröffentlichung sind in der Brandenburgischen Bekanntmachungsordnung geregelt, lassen jedoch Auslegungsspielräume zu. Insbesondere die Verwaltungsgerichte in Brandenburg haben u. U. unterschiedliche Auffassungen. Daher haben die jetzt verhandelnden Richter am Verwaltungsgericht Cottbus eine andere Interpretation, als die bisher in den Angelegenheiten der Hauptsatzung eingesetzten Richter. Ihre jetzt mitgeteilten Bedenken haben andere Richter nicht geteilt.

 

Gleichzeitig wurde im § 12 b der Hauptsatzung der umfangreiche Wahlmodus für den neuen Ortsteil Horno gestrichen. Die Wahl wurde bereits durchgeführt, Neuwahlen richten sich nach den Grundlagen der §§ 12 ff.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1: Abgrenzung des Stadtgebietes der Stadt Forst (Lausitz)

Anlage 2: Abdruck des Stadtwappens der Stadt Forst (Lausitz)

Anlage 3: Abdruck des Dienstsiegels der Stadt Forst (Lausitz)

Anlage 4: Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Fassung

                der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Hauptsatzung_vom_20.01.2005 (226 KB)    
Anlage 2 2 Hauptsatzung_Anlage_2 ,schwarz_weiß (33 KB)    
Anlage 3 3 Anlage_4_zur_HS_vom__20.01.2005 (114 KB)    
Anlage 4 4 Hauptsatzung_Anlage_2, farbig (237 KB)