Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0325/2005  

 
 
Betreff: Ein- und Weiterführung der Oberschule in der Stadt Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Dr. Kaiser, Andreas
Federführend:Schul-, Sport-, und Kulturamt, Soziales Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Soziales Vorberatung
31.01.2005 
6. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Soziales ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
09.02.2005 
8. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
25.02.2005 
8. Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz)  beschließt:

 

§         ab dem Schuljahr 2005/2006 die Bildung von Klassen in der siebten Jahrgangsstufe der Oberschule nur am Standort Bahnhofstraße 31 mit der Heraufsetzung der Zügigkeit auf vier;

 

§         die Auflösung der Oberschule am Standort Amtstraße 12A mit Ende des Schuljahres 2006/2007;

 

§         die Weiterbeschulung der verbleibenden zwei 10. Klassen am Oberschulstandort Bahnhofstraße 31 mit Beginn des Schuljahres 2007/2008.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Dieser Beschluss macht sich aus folgenden Gründen erforderlich: Am 16. Dezember 2004 ist im Landtag die Beschlussfassung zur Änderung des Schulgesetzes und des Gesetzes zur Einführung der Oberschule erfolgt. Damit werden die Realschulen und die Gesamtschulen im Land Brandenburg zu Oberschulen.

 

Das Schüleraufkommen wird sich in den nächsten Jahren drastisch verringern. Das hat zur Folge, dass für die künftige Oberschule nur an einem Standort die 7. Jahrgangsklassen gebildet werden können, da die Mindestzügigkeit für die Sekundarstufe I gemäß § 103 BbgSchulG nach wie vor auf zwei festgelegt ist.

 

Der Schulträger beabsichtigt, den Schulstandort in der Bahnhofstraße wegen seines guten baulichen und Ausstattungszustandes als künftigen einzigen Oberschulstandort festzulegen.

 

Zur schulträgerseitigen Absicherung des Oberschulstandortes Bahnhofstraße 31 ist es erforderlich, nur an diesem Standort Klassen in der 7. Jahrgangsstufe zu bilden. Die mögliche Zügigkeit dieser Schule sollte dazu nicht eingeschränkt werden und ist daher auf vier Züge zu erhöhen.

 

An der jetzigen Realschule, die ab dem Schuljahr 2005/2006 auch Oberschule wird, werden ab dem Schuljahr 2005/2006 keine Übergangsklassen für die siebte Jahrgangsstufe mehr gebildet (Auslaufmodell).

 

Mit Beginn des Schuljahres 2007/2008 werden die verbleibenden zwei 10. Klassen vom ehemaligen Schulstandort Amtstraße 12A am Schulstandort Bahnhofstraße 31 weiterbeschult.

 

Aus diesem Grund ist die Oberschule am Standort Amtstraße 12A mit Ende des Schuljahres 2006/2007 aufzulösen.

 

Anhand der Schülerzahlen wird das Schüleraufkommen wie folgt dargestellt:

 

Schuljahr

Schüler 6. Klasse

2004/2005

128

2005/2006

107

2006/2007

125

2007/2008

116

2008/2009

154

2009/2010

153

 

Das Schüleraufkommen wird sich in den Jahren 2010 bis 2011 noch einmal geringfügig erhöhen, dann aber auf ca. 150 Schüler einpegeln.

 

Erfahrungen aus den Vorjahren haben gezeigt, dass das Gesamtbild durch Einpendler aus der Grundschule Groß Schacksdorf nicht maßgeblich beeinträchtigt wird.

 

Bei einer Schülerzahl von ca. 150 können ca. 6 Klassen (je 25 Schüler) gebildet werden. Für die Sicherheit des Erhalts des Gymnasiums, das drei Züge aufnehmen kann, müssen wir davon ausgehen, dass nur drei Züge für die Oberschule übrig bleiben.

 

Die Aufrechterhaltung von zwei Oberschulstandorten ist wegen der gesetzlich festgelegten Mindestzügigkeit von zwei somit nicht vertretbar.

 

Diese Vorlage wurde abgestimmt mit:

 

dem Staatlichen Schulamt Cottbus - Schulrätin Sek I Frau Sieg

der Schulleiterin der Realschule - Frau Müller

dem Schulleiter der Gesamtschule - Herrn Bode

dem Landkreis Spree-Neiße - Amtsleiterin des Schulverwaltungs- und Kulturamtes Frau Richter.