Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Neufassung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a – 135c BauGB.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Mit Inkrafttreten der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz), in der Fassung vom 20. 01. 2005, und auf Grund der Änderungen in den gesetzlichen Grundlagen macht sich die Neufassung der Satzung erforderlich. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Satzung
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