Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0157/2000  

 
 
Betreff: Beratung und Beschlußfassung der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2000
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Dethloff
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: König, Ute
Beratungsfolge:
Finanzausschuß Vorberatung
05.06.2000      ungeändert beschlossen   
Haupt- und Petitionsausschuß Vorberatung
19.06.2000 
16. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
30.06.2000 
10. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlußvorschlag:

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2000 wird mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan beschlossen.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung hat folgenden Wortlaut (s. Anlage 1).


Erläuterungen:

 

Die Pflicht zum Erlaß der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Stadt Forst (Lausitz) ergibt sich aus den Vorschriften der Gemeindeordnung (GO):

 

-           § 79 Abs. 2 Nr. 2, - es sollen erhebliche Ausgaben für die bisher nicht veranschlagte BM “Brücke über die Neiße” geleistet werden (Hhst. 63003.98701).

 

-           § 79 Abs. 1 i.V. mit § 84 (1), - es fehlt bisher die Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen für die BM “Brücke über die Neiße” (Hhst. 63003.96000 und 63003.98701).

 

Die geänderte Veranschlagung der Ausgaben gem. Dr.-Nr. 0115/2000 (Umbewilligung Investitionspauschalen) und die Neueinordnung der Planungsleistungen für die BM “Brücke über die Neiße” gem. Dr.-Nr. 0137/2000 wurden im 1. Nachtragshaushaltsplan eingearbeitet.

 

Durch den 1. Nachtragshaushaltsplan werden die Gesamteinnahmen und die Gesamtausgaben des Vermögenshaushaltes (VMH) um jeweils 90,6 TDM erhöht, dieser Teilhaushalt ist somit ausgeglichen.

 

Der Gesamtbetrag der VE erhöht sich von 2.754.800 DM auf 5.454.500 DM.

Der Finanzplan und das Investitionsprogramm wurden gem. § 83 (5) GO angepaßt und fortgeschrieben.

Die im Entwurf des 1. Nachtrages eingearbeiteten Änderungen im VMH werden als Anlage beigefügt.

 

Der Verwaltungshaushalt wird durch den 1. Nachtrag nicht berührt.

Es wird angemerkt, daß gem. § 32 (1) GemHVO bereits geleistete oder angeordnete über- und außerplanmäßige Ausgaben bei Nachträgen nicht veranschlagt werden müssen.

 

Die 1. Nachtragssatzung der Stadt Forst (Lausitz) erhält keine genehmigungspflichtigen Teile, sie ist lediglich gem. § 78 (4) GO der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Übersicht 1. Nachtragshaushaltsplan 2000 – VERMÖGENSHAUSHALT – in TDM

 

 

Haushaltsstelle

bisheriger

Ansatz

 

Entwurf 1. NT

Ansatz

Ausgaben

+ / -

Einnahmen

+ / -

Erläuterungen

21000.95110

BM GS Nordstadt

839,6

0

./. 839,6

-

gem. Dr.-Nr. 0115/2000

90000.36215

IP § 17 GFG

für Reko GS Nord-

stadt

187,2

0

-

./. 187,2

dto.

90000.36218

IP § 21 GFG

für Reko GS Nord-

stadt

566,3

0

-

./. 566,3

dto.

21000.95020

BM GS Forst Mitte

0

45,0*

+ 45,0

-

dto.

Sanierung Haupttreppe/Eingangsbe-reich (Unfallgefahr)

90000.36219

IP § 17 GFG f. BM

GS Forst-Mitte

0

45,0

-

+ 45,0

gem. Dr.-Nr. 0115/2000

28000.95100

Reko Turnhalle Karlstr.

0

450,0*

+ 450,0

-

gem. Dr.-Nr. 0115/2000 Auflagen Hygienekontrolle u. Fertigstellg. restlicher Dachflächen

90000.36223

IP § 21 GFG f. Reko Turnhalle Karlstr.

0

400,0

-

+ 400,0

gem. Dr.-Nr. 0115/2000

46415.95150

BM Kita Keune

 

 

0

42,2*

+ 42,2

-

gem. Dr.-Nr. 0115/2000

Sanierung Dach 1. BA

90000.36220

IP § 21 GFG f. BM Kita Keune

0

30,3

-

+ 30,3

gem. Dr.-Nr. 0115/2000

46415.95160

BM Kita Blumenstr.

0

69,5*

+ 69,5

-

gem. Dr.-Nr. 0115/2000

Auflagen Hygienekontrolle

90000.36204

IP § 21 GFG f. BM Kita Blumenstr.

0

62,5

-

+ 62,5

gem. Dr.-Nr. 0115/2000

46415.95200

BM Kita Mischka

0

132,9*

+ 132,9

-

gem. Dr.-Nr. 0115/2000

Auflagen Brandschaubegehung Bauordnungsamt

90000.36221

IP § 21 GFG f. BM Kita Mischka

0

119,6

-

+ 119,6

gem. Dr.-Nr. 0115/2000

57100.95100

BM Freibad

250,0

173,6*

./. 76,4

-

bisheriger Ansatz blieb gesperrt, da der Antrag auf Inv.-pauschale vom LK nicht bewilligt wurde.

Veranschlagung im 1. Nachtragshaushalt gem. Dr.-Nr. 0115/2000 für Planungsleistungen

90000.36205

IP § 17 GFG f.

Reko Freibad

225,0

144,7

-

./. 80,3

Antrag auf Ausreichg. 225 TDM Inv.-pauschale wurde nicht bewilligt. Neubeantragung gem. Dr.-Nr. 0115/2000

63003.96000

BM Brücke über die Neiße

0

67,0

+ 67,0

-

gem. Dr.-Nr. 0137/2000

Planungsleistungen

91000.31000

Entnahme Rücklage

 

0

67,0

-

+ 67,0

gem. Dr.-Nr. 0137/2000 Entnahme f. Planungsleistungen

“Brücke über die Neiße”

 

 

63003.98701

Zuschuß für Brücke über die Neiße

0

200,0

+ 200,0

-

Veranschlagung erfolgt für vorgesehene Vereinbarung zwischen der Wojewodschaft Lubuskie und der Stadt Forst (Lausitz)

88000.34030

Entnahme Verwahrgeld aus Grundstücksver-käufen (vermögensrecht-liche Ansprüche wurden geltend gemacht)

0

200,0

-

+ 200,0

Vorläufige Entnahme für Finanzierung der Ausgaben bei Hhst. 63003.98701

Änderg. insgesamt

 

 

+ 90,6

+ 90,6

 

 

 

 

 

 

*   Ansätze bleiben bis zur Bewilligung der beantragten Inv.-pauschalen nach §§ 17, 21 GFG in der Mittelsperre